- BAO ¤ 284 Abs 1: Die Stellung eines Antrages auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung erst in einer Berufungsergänzung genügt nicht UmgrStG § 6 Abs 4: Fehlen einer KVSt-Befreiung für den vorbereitenden Anteilserwerb entspricht dem Willen des Gesetzgebers
- UStG 1972 § 4 Abs 5: Bei Geldspielautomaten zählen zur USt-Bemessungsgrundlage sämtliche in den Automaten eingeworfenen Bargeldbeträge sowie die Freispiel- und "Gamble"-Einsätze.
- UStG 1972 § 10 Abs 2 Z 11: Umsätze aus Solarien und Massagetätigkeit unterliegen auch im Rahmen eines Badebetriebes dem Normalsteuersatz
- UStG 1972 § 12 Abs 1 Z 1: Vorsteuerabzug aus einer Lizenzgebühr bei Abschluß des Lizenzvertrages knapp vor der Gesellschaftsgründung
- GebG § 33 TP 5: Bestandverträge: Vertrag auf unbestimmte Dauer mit beidseitigem Kündigungsverzicht für bestimmte Zeit GebG § 14 TP 6: Eingabengebühr: Daß ein Antrag auf Aufhebung der Entziehung der Lenkerberechtigung im Privatinteresse gelegen ist, liegt auf der Hand
- GebG § 33 TP 5: Bestandverträge: Vertrag auf unbestimmte Dauer mit beidseitigem Kündigungsverzicht für bestimmte Zeit
- GebAG § 3 Abs 1 Z 2, § 18 Abs 1 Z 2 lit a: Strafgefangener, Entschädigung für Zeitversäumnis
- GGG §§ 1, 20, TP 1: Gerichtlicher Vergleich, Zweifelsregel des § 20 letzter Satz GGG
- GGG § 1 Abs 1, TP 9 lit b Z 1: Grundbücherliche Einverleibung eines Baurechts zugunsten einer Wohnungsgenossenschaft
- GGG § 2 Z 1 lit a, § 18 Abs 2 Z 2: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
- GGG § 2 Z 1 lit b, § 18 Abs 2 Z 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Ergänzungsgebühr
- GGG § 2 Z 2, TP 13 lit b Z 1 Anm 4: Berufungsanmeldung, Gebührenpflicht
- GGG § 2 Z 4: Pfandrechtseinverleibung, Gebührenbefreiung GGG §§ 9, 30; ZPO § 63: Verfahrenshilfe, Gebührenfreiheit
- GGG §§ 9, 30; ZPO § 63: Verfahrenshilfe, Gebührenfreiheit
- GGG §§ 14, 15 Abs 1: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage GGG §§ 14, 18 Abs 2 Z 2, TP 1 Anm 1 und 2: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
- GGG §§ 14, 18 Abs 2 Z 2, TP 1 Anm 1 und 2: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
- GGG §§ 14, 18 Abs 2 Z 2, TP 1 Anm 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Bemessungsgrundlage
- GGG §§ 14, 18 Abs 2 Z 1: Gerichtsgebühr, Bindung an die Bewertung des Kl
- GGG §§ 14, 18 Abs 2 Z 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Bemessungsgrundlage
- GGG § 15 Abs 1: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
- GGG § 15 Abs 1, § 18 Abs 1 und 2 Z 2, TP 1: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
- GGG § 16 Z 2 lit b, § 18 Abs 2 Z 2, TP 12; ZPO § 433: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
- GGG § 18 Abs 1 und 2 Z 2: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage GGG § 18 Abs 1 und 2: Einrechnung vonPauschalgebühren
- GGG § 18 Abs 1 und 2 Z 2: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
- GGG § 18 Abs 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Ergänzungsgebühr
- GGG § 18 Abs 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Ergänzungsgebühr
- GGG § 18 Abs 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Bemessungsgrundlage
- GGG § 18 Abs 2 Z 1; ZPO § 204: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
- GGG § 18 Abs 2 Z 1: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage GGG § 18 Abs 2 Z 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Ergänzungsgebühr
- GGG § 18 Abs 2 Z 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Ergänzungsgebühr
- GGG § 18 Abs 2 Z 2, § 19a: Gerichtlicher Vergleich, Streitgenossenzuschlag
- GGG TP 1 Anm 1 und 3: Pauschalgebühr, Klagszurückziehung
- GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1: Bauherrneigenschaft: Bindung der Interessenten an vorgegebenes Baukonzept schließt Bauherrneigenschaft aus
- GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1: Bauherrneigenschaft: Bindung der Interessenten an vorgegebenes Baukonzept schließt Bauherrneigenschaft aus
- KVG § 2 Z 2: GesSt: Gesellschaftsteuerpflicht einer Verlustübernahme hängt iSd Rsp des EuGH davon ab, ob der Ergebnisabführungsvertrag vor oder nach Feststellung des Verlustes abgeschlossen worden ist
- KVG § 2 Z 2: GesSt: Gesellschaftsteuerpflicht einer Verlustübernahme hängt iSd Rsp des EuGH davon ab, ob der Ergebnisabführungsvertrag vor oder nach Feststellung des Verlustes abgeschlossen worden ist
- KVG § 2 Z 4 lit a: GesSt: Einmalige Zuschüsse, die schon verlorenes Vermögen der Gesellschaft wiederherstellen, sind auch nach der Rsp des EuGH gesellschaftsteuerpflichtig
- KVG § 18 Abs 2 Z 3, § 21 Z 1: BUSt: Übernahme ziffernmäßig bestimmter Haftungen zählt zum vereinbarten Preis
- BewG §§ 5, 15: Auflösend bedingter Erwerb: Auf unbestimmte Zeit vereinbartes Darlehen ist nicht auflösend bedingt. Zinsenbegünstigung ist auflösend bedingt, wenn sich der Darlehensgeber die einseitige Konditionenänderung vorbehalten hat
- BewG §§ 5, 15: Auflösend bedingter Erwerb: Auf unbestimmte Zeit vereinbartes Darlehen ist nicht auflösend bedingt. Zinsenbegünstigung ist auflösend bedingt, wenn sich der Darlehensgeber die einseitige Konditionenänderung vorbehalten hat
- EWR-Abkommen Art 8, 9, 119: Vorlage eines Ursprungsnachweises als Voraussetzung für die Anwendung des Zollsatzes Null bei der Wareneinfuhr aus einem EWR-Staat
- AVG § 59: Bescheidbegründung
- BAO § 209 Abs 1: Verjährung: Nur Amtshandlungen zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches unterbrechen die Verjährung
- UStG 1972 ¤ 5: Ermittlung des Entgeltes für eine eingeführte Ware; Glaubhaftmachung der nachträglichen Rückerstattung einer ausländischen USt