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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 23/1998

Heft 23 v. 1.12.1998

Erkenntnisse des VwGH

  1. BAO ¤ 284 Abs 1: Die Stellung eines Antrages auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung erst in einer Berufungsergänzung genügt nicht UmgrStG § 6 Abs 4: Fehlen einer KVSt-Befreiung für den vorbereitenden Anteilserwerb entspricht dem Willen des Gesetzgebers
  2. UStG 1972 § 4 Abs 5: Bei Geldspielautomaten zählen zur USt-Bemessungsgrundlage sämtliche in den Automaten eingeworfenen Bargeldbeträge sowie die Freispiel- und "Gamble"-Einsätze.
  3. UStG 1972 § 10 Abs 2 Z 11: Umsätze aus Solarien und Massagetätigkeit unterliegen auch im Rahmen eines Badebetriebes dem Normalsteuersatz
  4. UStG 1972 § 12 Abs 1 Z 1: Vorsteuerabzug aus einer Lizenzgebühr bei Abschluß des Lizenzvertrages knapp vor der Gesellschaftsgründung
  5. GebG § 33 TP 5: Bestandverträge: Vertrag auf unbestimmte Dauer mit beidseitigem Kündigungsverzicht für bestimmte Zeit GebG § 14 TP 6: Eingabengebühr: Daß ein Antrag auf Aufhebung der Entziehung der Lenkerberechtigung im Privatinteresse gelegen ist, liegt auf der Hand
  6. GebG § 33 TP 5: Bestandverträge: Vertrag auf unbestimmte Dauer mit beidseitigem Kündigungsverzicht für bestimmte Zeit
  7. GebAG § 3 Abs 1 Z 2, § 18 Abs 1 Z 2 lit a: Strafgefangener, Entschädigung für Zeitversäumnis
  8. GGG §§ 1, 20, TP 1: Gerichtlicher Vergleich, Zweifelsregel des § 20 letzter Satz GGG
  9. GGG § 1 Abs 1, TP 9 lit b Z 1: Grundbücherliche Einverleibung eines Baurechts zugunsten einer Wohnungsgenossenschaft
  10. GGG § 2 Z 1 lit a, § 18 Abs 2 Z 2: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
  11. GGG § 2 Z 1 lit b, § 18 Abs 2 Z 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Ergänzungsgebühr
  12. GGG § 2 Z 2, TP 13 lit b Z 1 Anm 4: Berufungsanmeldung, Gebührenpflicht
  13. GGG § 2 Z 4: Pfandrechtseinverleibung, Gebührenbefreiung GGG §§ 9, 30; ZPO § 63: Verfahrenshilfe, Gebührenfreiheit
  14. GGG §§ 9, 30; ZPO § 63: Verfahrenshilfe, Gebührenfreiheit
  15. GGG §§ 14, 15 Abs 1: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage GGG §§ 14, 18 Abs 2 Z 2, TP 1 Anm 1 und 2: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
  16. GGG §§ 14, 18 Abs 2 Z 2, TP 1 Anm 1 und 2: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
  17. GGG §§ 14, 18 Abs 2 Z 2, TP 1 Anm 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Bemessungsgrundlage
  18. GGG §§ 14, 18 Abs 2 Z 1: Gerichtsgebühr, Bindung an die Bewertung des Kl
  19. GGG §§ 14, 18 Abs 2 Z 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Bemessungsgrundlage
  20. GGG § 15 Abs 1: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
  21. GGG § 15 Abs 1, § 18 Abs 1 und 2 Z 2, TP 1: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
  22. GGG § 16 Z 2 lit b, § 18 Abs 2 Z 2, TP 12; ZPO § 433: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
  23. GGG § 18 Abs 1 und 2 Z 2: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage GGG § 18 Abs 1 und 2: Einrechnung vonPauschalgebühren
  24. GGG § 18 Abs 1 und 2 Z 2: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
  25. GGG § 18 Abs 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Ergänzungsgebühr
  26. GGG § 18 Abs 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Ergänzungsgebühr
  27. GGG § 18 Abs 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Bemessungsgrundlage
  28. GGG § 18 Abs 2 Z 1; ZPO § 204: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage
  29. GGG § 18 Abs 2 Z 1: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage GGG § 18 Abs 2 Z 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Ergänzungsgebühr
  30. GGG § 18 Abs 2 Z 2: Gerichtlicher Räumungsvergleich, Ergänzungsgebühr
  31. GGG § 18 Abs 2 Z 2, § 19a: Gerichtlicher Vergleich, Streitgenossenzuschlag
  32. GGG TP 1 Anm 1 und 3: Pauschalgebühr, Klagszurückziehung
  33. GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1: Bauherrneigenschaft: Bindung der Interessenten an vorgegebenes Baukonzept schließt Bauherrneigenschaft aus
  34. GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1: Bauherrneigenschaft: Bindung der Interessenten an vorgegebenes Baukonzept schließt Bauherrneigenschaft aus
  35. KVG § 2 Z 2: GesSt: Gesellschaftsteuerpflicht einer Verlustübernahme hängt iSd Rsp des EuGH davon ab, ob der Ergebnisabführungsvertrag vor oder nach Feststellung des Verlustes abgeschlossen worden ist
  36. KVG § 2 Z 2: GesSt: Gesellschaftsteuerpflicht einer Verlustübernahme hängt iSd Rsp des EuGH davon ab, ob der Ergebnisabführungsvertrag vor oder nach Feststellung des Verlustes abgeschlossen worden ist
  37. KVG § 2 Z 4 lit a: GesSt: Einmalige Zuschüsse, die schon verlorenes Vermögen der Gesellschaft wiederherstellen, sind auch nach der Rsp des EuGH gesellschaftsteuerpflichtig
  38. KVG § 18 Abs 2 Z 3, § 21 Z 1: BUSt: Übernahme ziffernmäßig bestimmter Haftungen zählt zum vereinbarten Preis
  39. BewG §§ 5, 15: Auflösend bedingter Erwerb: Auf unbestimmte Zeit vereinbartes Darlehen ist nicht auflösend bedingt. Zinsenbegünstigung ist auflösend bedingt, wenn sich der Darlehensgeber die einseitige Konditionenänderung vorbehalten hat
  40. BewG §§ 5, 15: Auflösend bedingter Erwerb: Auf unbestimmte Zeit vereinbartes Darlehen ist nicht auflösend bedingt. Zinsenbegünstigung ist auflösend bedingt, wenn sich der Darlehensgeber die einseitige Konditionenänderung vorbehalten hat
  41. EWR-Abkommen Art 8, 9, 119: Vorlage eines Ursprungsnachweises als Voraussetzung für die Anwendung des Zollsatzes Null bei der Wareneinfuhr aus einem EWR-Staat
  42. AVG § 59: Bescheidbegründung
  43. BAO § 209 Abs 1: Verjährung: Nur Amtshandlungen zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches unterbrechen die Verjährung
  44. UStG 1972 ¤ 5: Ermittlung des Entgeltes für eine eingeführte Ware; Glaubhaftmachung der nachträglichen Rückerstattung einer ausländischen USt

Erkenntnisse des OGH

  1. StPO ¤¤ 164 f iVm BAO ¤ 23 Abs 2: Die Entgegennahme einer Steuer durch die FinBeh stellt auch dann, wenn sie weiß, daß der besteuerte Gewinn aus einem Verbrechen herrührt, kein „Ansichbringen“ eines Vermögensbestandteiles iSd § 165 Abs 2 StGB dar
  2. EStG 1972 ¤ 22 Abs 1 Z 1: Merkmale einer dem Rechtsanwaltsberuf „ähnlichen Tätigkeit“
  3. FinStrG ¤ 33 Abs 1 und 2 lit a iVm ¤ 29: Die Abgabe einer richtigen Jahres-USt-Erklärung kann in Ansehung der bereits vollendeten Hinterziehung von USt-Vorauszahlungen den Strafaufhebungsgrund des § 29 FinStrG bewirken
  4. StPO § 427 Abs 3: Ein erfolgreicher Einspruch gegen ein Abwesenheitsurteil setzt den Nachweis des plötzlichen Eintritts eines die Anreise zur Hauptverhandlung bzw die Teilnahme daran hindernden Ereignisses voraus

Erkenntnisse des EuGH

  1. MWSt Sechste RL Art 9: Die Vermietung von Fahrzeugen an Kunden, die in einem anderen MS ansässig sind, begründet für sich allein keine Niederlassung des Unternehmens im anderen MS; belgisches Vorabentscheidungsersuchen
  2. MWSt Sechste RL Art 2: Die Lieferung nachgeahmter Parfümeriewaren unterliegt der MWSt; britisches Vorabentscheidungsersuchen
  3. MWSt Sechste RL Art 11, 13 Teil B: Die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels darf nicht der MWSt unterworfen werden, wenn in dem betreffenden MS die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels
  4. MWSt Sechste RL Art 17: Der Ausschluß des Vorsteuerabzugs für Transportmittel, die das Arbeitsgerät des StPfl darstellen, steht nicht in Widerspruch zu Art 17 der Sechsten RL; Vertragsverletzungsverfahren, Kommission gegen Frankreich
  5. EGV Art 95: Eine Verbrauchsteuer, deren Bemessungsgrundlage und Erhebungsmodalitäten für inländische Erzeugnisse und für aus anderen MS eingeführte Erzeugnisse unterschiedlich sind, ist mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar; italienisches Vorabentscheidungsersuchen