§ 59 AVG
Spruch und Begründung eines Bescheides sind grundsätzlich als Einheit anzusehen; die Begründung kann allerdings zur Auslegung eines unklaren Spruches herangezogen werden.
VwGH 12.11.1997, 97/16/0394
§ 59 AVG
Spruch und Begründung eines Bescheides sind grundsätzlich als Einheit anzusehen; die Begründung kann allerdings zur Auslegung eines unklaren Spruches herangezogen werden.
VwGH 12.11.1997, 97/16/0394