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GGG TP 1 Anm 1 und 3: Pauschalgebühr, Klagszurückziehung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 828 Heft 23 v. 1.12.1998

GGG: TP 1 Anm 1 und 3

Unterlässt es der Kl, eine Klage gegen die inzwischen in Konkurs gegangene Bekl zurückzuziehen, obwohl das Gericht einen Zustellanstand mitteilt, so kann die Begünstigungsvorschrift der Anm 3 (Ermäßigung der Pauschalgebühr auf ein Viertel) nicht in Anspruch genommen werden.

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