vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 209 Abs 1: Verjährung: Nur Amtshandlungen zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches unterbrechen die Verjährung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 838 Heft 23 v. 1.12.1998

§ 209 Abs 1 BAO

1. Um die Verjährung zu unterbrechen, muss die AbgBeh eine Handlung zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vornehmen.

2. Die bloße Anforderung von Bilanzen stellt keine Amtshandlung zur Geltendmachung des durch den Erwerb von Genussrechten entstandenen GesSt-Anspruches dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!