§ 6 Abs 4 UmgrStG
Anders als zuvor § 2 StruktVG enthält § 6 Abs 4 UmgrStG nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers keine KVSt-Befreiung für den (eine Verschmelzung) vorbereitenden Anteilserwerb.
§ 6 Abs 4 UmgrStG
Anders als zuvor § 2 StruktVG enthält § 6 Abs 4 UmgrStG nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers keine KVSt-Befreiung für den (eine Verschmelzung) vorbereitenden Anteilserwerb.