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KVG § 18 Abs 2 Z 3, § 21 Z 1: BUSt: Übernahme ziffernmäßig bestimmter Haftungen zählt zum vereinbarten Preis

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 833 Heft 23 v. 1.12.1998

§ 18 Abs 2 Z 3 KVG

§ 21 Z 1 KVG

Zum vereinbarten Preis zählt auch die Übernahme ziffernmäßig bestimmter Haftungen, wenn die Haftungsübernahme Voraussetzung für den Erwerb der Gesellschaftsrechte ist.

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