StPO § 427 Abs 3: Ein erfolgreicher Einspruch gegen ein Abwesenheitsurteil setzt den Nachweis des plötzlichen Eintritts eines die Anreise zur Hauptverhandlung bzw die Teilnahme daran hindernden Ereignisses voraus
Erkenntnisse des OGHÖStZB 1998, 844 Heft 23 v. 1.12.1998