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GGG § 15 Abs 1: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 818 Heft 23 v. 1.12.1998

§ 15 Abs 1 GGG

Bei den Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Liegenschaftsanteilen standen, handelt es sich nicht um eine unbewegliche Sache. Eine Bewertung dieser - nach Vorbringen des AbgPfl - „auf der Liegenschaft lastenden“ Verbindlichkeiten mit dem EW dieser Liegenschaft kommt daher nicht in Betracht.

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