§ 31 Abs 1 und 5 FinStrG
Beginn der (absoluten) Verjährungsfrist hinsichtlich des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung.
§ 238 StPO
§ 31 Abs 1 und 5 FinStrG
Beginn der (absoluten) Verjährungsfrist hinsichtlich des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung.
§ 238 StPO