§ 2 Z 2 KVG
Ob eine Verlustübernahme zu einer Erhöhung des Wertes des Gesellschaftsvermögens führt oder nicht, hängt nach dem Urteil des EuGH vom 28. 3. 1990, Rs 38/88 , davon ab, ob der Ergebnisabführungsvertrag nach oder vor Feststellung (und nicht Entstehung) des Verlustes abgeschlossen wurde.