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KVG § 2 Z 4 lit a: GesSt: Einmalige Zuschüsse, die schon verlorenes Vermögen der Gesellschaft wiederherstellen, sind auch nach der Rsp des EuGH gesellschaftsteuerpflichtig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 831 Heft 23 v. 1.12.1998

§ 2 Z 4 lit a KVG

1. Ein einmaliger Zuschuss, der schon verlorenes Vermögen der Ges wiederherstellt, ist auch nach dem Urteil des EuGH vom 28. 3. 1998, Rs 38/88 , gesellschaftsteuerpflichtig.

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