OGH 2Ob129/98d; 7Ob151/98a; 7Ob167/98d; 1Ob338/98g; 6Ob115/99a; 9Ob10/00m; 6Ob180/99k; 7Ob51/00a; 7Ob128/00z; 10Ob26/00x; 9Ob162/00i; 6Ob314/00w; 9Ob31/01a; 6Ob71/01m; 6Ob333/00i; 9Ob101/01w; 7Ob156/01v; 9Ob202/02z; 1Ob300/03d; 7Ob313/03k; 4Ob46/04z; 7Ob28/04z; 3Ob72/04s; 7Ob118/04k; 8Ob114/04d; 10Ob44/05a; 3Ob325/04x; 9Ob19/05t; 3Ob214/05z; 7Ob245/05p; 7Ob73/06w; 6Ob17/07d; 10Ob18/07f; 2Ob158/06h; 6Ob106/07t; 2Ob87/07v; 2Ob99/07h; 2Ob66/08g; 2Ob79/08v; 1Ob121/08p; 1Ob39/08d; 6Ob147/08y; 1Ob114/08h; 6Ob201/08i; 5Ob276/08m; 3Ob18/09g; 1Ob62/10i; 9Ob40/09m; 7Ob133/10z; 4Ob138/10p; 2Ob79/10x; 1Ob51/11y; 7Ob250/10f; 7Ob95/11p; 1Ob62/11s; 6Ob117/11s; 4Ob149/11g; 4Ob203/11y; 8Ob84/12d; 10Ob39/12a; 7Ob151/12z; 2Ob119/12g; 8Ob14/13m; 1Ob122/13t; 8Ob68/13b; 2Ob99/13t; 1Ob142/13h; 4Ob178/13z; 7Ob242/13h; 4Ob33/14b; 2Ob47/14x; 6Ob78/15m; 8Ob41/15k; 6Ob183/15b; 2Ob81/16z; 2Ob113/16f; 1Ob143/16k; 5Ob21/17z; 4Ob39/18s; 6Ob163/18s; 3Ob151/18d; 2Ob213/18i; 6Ob215/18p; 3Ob103/19x; 9Ob71/19k; 2Ob56/20d; 3Ob77/20z; 9Ob22/21g; 5Ob102/22v; 1Ob168/22w; 7Ob76/23m; 2Ob173/23i; 2Ob191/23m; 4Ob223/23g (RS0110202)

OGH2Ob129/98d; 7Ob151/98a; 7Ob167/98d; 1Ob338/98g; 6Ob115/99a; 9Ob10/00m; 6Ob180/99k; 7Ob51/00a; 7Ob128/00z; 10Ob26/00x; 9Ob162/00i; 6Ob314/00w; 9Ob31/01a; 6Ob71/01m; 6Ob333/00i; 9Ob101/01w; 7Ob156/01v; 9Ob202/02z; 1Ob300/03d; 7Ob313/03k; 4Ob46/04z; 7Ob28/04z; 3Ob72/04s; 7Ob118/04k; 8Ob114/04d; 10Ob44/05a; 3Ob325/04x; 9Ob19/05t; 3Ob214/05z; 7Ob245/05p; 7Ob73/06w; 6Ob17/07d; 10Ob18/07f; 2Ob158/06h; 6Ob106/07t; 2Ob87/07v; 2Ob99/07h; 2Ob66/08g; 2Ob79/08v; 1Ob121/08p; 1Ob39/08d; 6Ob147/08y; 1Ob114/08h; 6Ob201/08i; 5Ob276/08m; 3Ob18/09g; 1Ob62/10i; 9Ob40/09m; 7Ob133/10z; 4Ob138/10p; 2Ob79/10x; 1Ob51/11y; 7Ob250/10f; 7Ob95/11p; 1Ob62/11s; 6Ob117/11s; 4Ob149/11g; 4Ob203/11y; 8Ob84/12d; 10Ob39/12a; 7Ob151/12z; 2Ob119/12g; 8Ob14/13m; 1Ob122/13t; 8Ob68/13b; 2Ob99/13t; 1Ob142/13h; 4Ob178/13z; 7Ob242/13h; 4Ob33/14b; 2Ob47/14x; 6Ob78/15m; 8Ob41/15k; 6Ob183/15b; 2Ob81/16z; 2Ob113/16f; 1Ob143/16k; 5Ob21/17z; 4Ob39/18s; 6Ob163/18s; 3Ob151/18d; 2Ob213/18i; 6Ob215/18p; 3Ob103/19x; 9Ob71/19k; 2Ob56/20d; 3Ob77/20z; 9Ob22/21g; 5Ob102/22v; 1Ob168/22w; 7Ob76/23m; 2Ob173/23i; 2Ob191/23m; 4Ob223/23g25.1.2024

Rechtssatz

Der konkrete Inhalt einer Verkehrssicherungspflicht hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist vor allem, welche Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefahr möglich und zumutbar sind (hier: Schutzvorkehrungen beim Betreiben eines Badesees).

Normen

ABGB §1295 IId2
ZPO §502 HI2
ZPO §502 HIII5
ZPO §502 HIII9
ZPO §508a

2 Ob 129/98dOGH20.05.1998
7 Ob 151/98aOGH01.12.1998

Auch; Beisatz: Ob eine Situation geschaffen wurde, die eine Schädigung wahrscheinlich macht, hängt genauso von den Umständen des Einzelfalles ab wie die Frage, ob ein sorgfältiger Mensch rechtzeitig erkennen konnte, dass Anhaltspunkte für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bestehen und ob er die Möglichkeit hatte, sich darauf einzustellen. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Anstoßen eines Kunden an eine automatische Glasschiebetür. (T2)

7 Ob 167/98dOGH19.01.1999

Auch; Beisatz: Hier: Wegesicherungspflicht eines Veranstalters eines "Schneefestes" auf einer Schipiste. (T3)

1 Ob 338/98gOGH19.01.1999

nur: Der konkrete Inhalt einer Verkehrssicherungspflicht hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist vor allem, welche Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefahr möglich und zumutbar sind. (T4)

6 Ob 115/99aOGH20.05.1999

Vgl auch; Beisatz: Unter welchen besonderen Umständen der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wurde, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab. (T5)

9 Ob 10/00mOGH26.01.2000

nur T4

6 Ob 180/99kOGH29.03.2000

Beisatz: Hier: Eine Fehlbeurteilung der Vorinstanzen dahin, dass der Klägerin, die die Schrankenanlage als regelmäßige Benützerin des Treppelweges kannte und auch wusste, dass der Schranken fallweise geschlossen ist, das alleinige Verschulden daran anzulasten ist, dass sie gegen die ohnehin auffällig gestaltete und eigens gekennzeichnete Schrankenanlage gestoßen ist, ist nach den Umständen dieses Einzelfalles nicht zu erblicken. (T6)

7 Ob 51/00aOGH29.03.2000

nur T4; Beisatz: Hier: Seilabsperrung zur Unterteilung einer Eisfläche. (T7)

7 Ob 128/00zOGH12.07.2000

nur: Der konkrete Inhalt einer Verkehrssicherungspflicht hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. (T8)

10 Ob 26/00xOGH25.07.2000

Vgl auch; Beis wie T5

9 Ob 162/00iOGH06.09.2000

Beisatz: Hier: Die Größe des vom Gastwirt zu säubernden und zu streuenden Bereiches hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. (T9)

6 Ob 314/00wOGH17.01.2001

Auch; nur T8; Beisatz: Der Verkehrssicherungspflichtige muss zumutbare, schadensverhindernde Maßnahmen schon unabhängig vom Vorhandensein einer behördlichen Bewilligung setzen. (T10)

9 Ob 31/01aOGH14.02.2001

nur T8

6 Ob 71/01mOGH26.04.2001

nur T8

6 Ob 333/00iOGH26.04.2001

Beis wie T1

9 Ob 101/01wOGH25.04.2001

nur T4; Beisatz: Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers eines zugefrorenen Sees, der einen Eislaufbetrieb nicht eröffnet oder organisiert, sondern nur nicht untersagt hat. (T11)

7 Ob 156/01vOGH11.07.2001

nur T4; Beisatz: Ob eine Situation geschaffen wurde, die eine Schädigung wahrscheinlich macht (8 Ob 57/85 ua), hängt von den Umständen des Einzelfalles ab; hier: Verletzung einer Patientin im Krankenhaus. (T12)

9 Ob 202/02zOGH04.09.2002

nur T8; Beis wie T1 nur: Ob eine Situation geschaffen wurde, die eine Schädigung wahrscheinlich macht, hängt genauso von den Umständen des Einzelfalles ab wie die Frage, ob ein sorgfältiger Mensch rechtzeitig erkennen konnte, dass Anhaltspunkte für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bestehen. (T13)

1 Ob 300/03dOGH10.02.2004

nur T8; Beisatz: Entscheidungen über Verkehrssicherungspflichten sind nur dann revisibel, wenn dem Berufungsgericht eine krasse Fehlbeurteilung unterlief, die einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshof bedarf. (T14)<br/>Beisatz: Hier: Kletterunfall. (T15)

7 Ob 313/03kOGH13.02.2004

nur T8; Beisatz: Sturz beim Herabsteigen vom Behandlungstisch im Krankenhaus. (T16)

4 Ob 46/04zOGH16.03.2004

Auch; nur T4

7 Ob 28/04zOGH21.04.2004

Beis wie T13 nur: Ob eine Situation geschaffen wurde, die eine Schädigung wahrscheinlich macht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. (T17)

3 Ob 72/04sOGH26.05.2004

nur T8

7 Ob 118/04kOGH16.06.2004

Beis wie T17

8 Ob 114/04dOGH20.01.2005

Beis wie T17

10 Ob 44/05aOGH23.05.2005

nur T4; Beis wie T17

3 Ob 325/04xOGH27.04.2005

Vgl auch

9 Ob 19/05tOGH03.08.2005

Beisatz: Hier: Beschaffenheit der Bodenplatte eines Boxautomaten. (T18)

3 Ob 214/05zOGH20.10.2005

nur T8

7 Ob 245/05pOGH09.11.2005
7 Ob 73/06wOGH26.04.2006
6 Ob 17/07dOGH15.02.2007

Auch; Beis wie T14; Beisatz: Hier: Ungenügende Sicherung einer Kletterwand durch falsch aufgelegte Matten. (T19)

10 Ob 18/07fOGH20.03.2007

nur T4

2 Ob 158/06hOGH26.04.2007

Vgl; nur T8; Beis wie T9; Beisatz: Wie groß der Bereich des Einganges ist, auf den sich die Verkehrssicherungspflicht des Geschäftsinhabers bezieht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Dabei ist auf die Breite des Einganges, die Beschaffenheit seiner Umgebung und die sonstigen örtlichen Verhältnisse abzustellen. (T20)

6 Ob 106/07tOGH21.06.2007

nur T4; Beisatz: Verletzung einer Zuschauerin beim Eishockeymatch. (T21)

2 Ob 87/07vOGH15.11.2007
2 Ob 99/07hOGH15.11.2007
2 Ob 66/08gOGH10.04.2008

Auch; nur T4

2 Ob 79/08vOGH29.05.2008

nur: Entscheidend ist, welche Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefahr möglich und zumutbar sind. (T22)

1 Ob 121/08pOGH20.06.2008

Auch; Beisatz: Sowohl die Beurteilung, ob die Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen einem anderen übertragen wurde, als auch inwieweit allenfalls eine Anweisungs- oder Überwachungspflicht verletzt wurde, ist stets von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig, sodass regelmäßig eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO nicht zu beantworten ist. (T23)

1 Ob 39/08dOGH11.08.2008

nur T8; Beisatz: Hier: Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung in „behindertengerechtem" Haus. (T24)

6 Ob 147/08yOGH07.08.2008

Auch; Beisatz: Hier: Breite, übersichtliche Piste und etwa 4 m vom Pistenrand entferntes Brett, gegen das der Kläger stürzte, wobei es zum Sturz nur deshalb kam, weil der Kläger mit hoher Geschwindigkeit über mehrere Kanten sprang. (T25)

1 Ob 114/08hOGH11.08.2008

Auch; nur T4; Beisatz: Hier: Schutzvorkehrungen beim Betreiben einer Wasserrutsche. (T26)

6 Ob 201/08iOGH06.11.2008

Beisatz: Hier: Ungenügende Sicherung der drei von der Straße zum Restauranteingang führenden Stufen bei extremer, mit Verwehungen verbundener Schneelage in einem 1.700 m hoch gelegenen Schiort. (T27)

5 Ob 276/08mOGH13.01.2009

Vgl; Beisatz: Von einer erheblichen Fehlbeurteilung abgesehen liegt keine Frage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO vor, wenn das Berufungsgericht die Rechtsprechung zu Inhalt und Umfang von Verkehrssicherungspflichten, insbesondere zu deren Beschränkung bei Erkennbarkeit der Gefahr beachtet hat. (T28)

3 Ob 18/09gOGH25.03.2009

Beisatz: Hier: Verletzung durch die Schwenktüre einer Umkleidekabine. (T29)

1 Ob 62/10iOGH01.06.2010

nur T4; Beis wie T14; Beisatz: Hier: Kontroll‑ und Reinigungsmaßnahme in einer U‑Bahnstation. (T30)

9 Ob 40/09mOGH26.05.2010

nur T4

7 Ob 133/10zOGH14.07.2010

Auch

4 Ob 138/10pOGH15.02.2011

Vgl auch; Beisatz: Hier: Quer über die Piste ragende Beschneiungslanze. (T31)

2 Ob 79/10xOGH27.01.2011

nur T4; Beisatz: Hier: Zumutbarkeit etwa durch Anbringung einer für den Bahnhofsbereich alternativen Signaleinrichtung an einer Lokomotive. (T32)

1 Ob 51/11yOGH28.04.2011

nur T8

7 Ob 250/10fOGH16.06.2011

Auch; nur T4; Beis wie T13

7 Ob 95/11pOGH06.07.2011
1 Ob 62/11sOGH28.04.2011

nur T4; Beisatz: Hier: Seilrutsche auf einer Autobahnraststation. (T33)

6 Ob 117/11sOGH14.09.2011

nur T8

4 Ob 149/11gOGH22.11.2011

Auch; Beisatz: Hier: Freizeitwiese. (T34)

4 Ob 203/11yOGH17.01.2012

Auch; Beis ähnlich wie T10; Beisatz: Hier wurde ein Streckenposten (Ordner) von einem von der Rennstrecke geschleuderten Motorrad verletzt. (T35)

8 Ob 84/12dOGH13.09.2012

Veröff: SZ 2012/91

10 Ob 39/12aOGH23.10.2012

Auch; Beisatz: Hier: Verlassen eines ausreichend beleuchteten Verbindungsweges zwischen Gasthaus und Rodelbahn. (T36)

7 Ob 151/12zOGH26.09.2012

Beisatz: Hier: Stehtisch in Bäckerei. (T37)

2 Ob 119/12gOGH11.10.2012

Auch; Beisatz: Hier: Absicherungsmaßnahmen eines Lift- und Pistenbetreibers hinsichtlich einer Seilwindenpräparierung nach Pistenschluss. (T38)

8 Ob 14/13mOGH27.06.2013
1 Ob 122/13tOGH18.07.2013

Auch

8 Ob 68/13bOGH30.07.2013

Auch

2 Ob 99/13tOGH30.07.2013

Auch; Beis wie T38

1 Ob 142/13hOGH29.08.2013

Auch; Beis wie T4

4 Ob 178/13zOGH22.10.2013

nur T8; Beis ähnlich wie T14

7 Ob 242/13hOGH26.02.2014
4 Ob 33/14bOGH25.03.2014

Auch

2 Ob 47/14xOGH12.06.2014

Auch; Beisatz: Hier: Herabrollen eines nach dem Pressen auf abschüssigem Gelände gelagerten Siloballens auf befahrene Straße. (T39)

6 Ob 78/15mOGH27.05.2015

Auch; Beis wie T28

8 Ob 41/15kOGH25.08.2015

Auch; nur T8

6 Ob 183/15bOGH14.01.2016

Auch; nur T8; Beis ähnlich wie T28; Beisatz: Hier: Unfall auf einer Sprungschanze in einem „Snowpark“. (T40)

2 Ob 81/16zOGH05.08.2016

Auch; nur T8

2 Ob 113/16fOGH05.08.2016

Auch; Beis wie T9; Veröff: SZ 2016/73

1 Ob 143/16kOGH30.08.2016

Beisatz: Hier: Die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Beklagte aufgrund der am Unfalltag herrschenden Witterungsverhältnisse und der dadurch verursachten Vereisung verpflichtet gewesen wäre, Streugut im Bereich des Automaten vor der Waschbox auszubringen, was für die verantwortliche Mitarbeiterin leicht möglich gewesen wäre, ist jedenfalls vertretbar. (T41)<br/>

5 Ob 21/17zOGH04.05.2017

Beisatz: Hier: Sturz auf einer eisigen Stelle des Kundenparkplatzes eines Supermarkts. (T42)<br/>

4 Ob 39/18sOGH22.03.2018
6 Ob 163/18sOGH26.09.2018

Auch; nur T8; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Bei einem Mehrparteienhaus für „betreubares Wohnen“ kann die Gewährleistung eines sicheren Zugangs über den Haupteingang für ausreichend erachtet werden. (T43)

3 Ob 151/18dOGH21.09.2018

Auch

2 Ob 213/18iOGH29.11.2018

Beis wie T14

6 Ob 215/18pOGH23.05.2019

Auch; Beis wie T17

3 Ob 103/19xOGH26.06.2019

Auch

9 Ob 71/19kOGH15.04.2020

Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Es kann nicht verlangt werden, eine Kondensierung oder Nässebildung schlechthin zu verhindern, sondern nur zumutbare Maßnahmen zu setzen, um zu verhindern, dass daraus ein Schaden resultiert. (T44)<br/>Beisatz: Hier: Sturz beim Übergang zwischen Parkhaus und Einkaufszentrum; die Beklagte hat zumutbare, angemessene und grundsätzlich auch geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines Unfallgeschehens gesetzt. (T45)

2 Ob 56/20dOGH29.06.2020

Beisatz: Hier: Sturz in den Spalt zwischen Bahnsteigkante und Trittbrett des Waggons. (T46)

3 Ob 77/20zOGH20.08.2020

Beis wie T1; Beis wie T12; Beis wie T13; Beis wie T17; Beis wie T18

9 Ob 22/21gOGH29.04.2021
5 Ob 102/22vOGH29.06.2022

Beis wie T14

1 Ob 168/22wOGH12.10.2022

Beisatz: Wesentlich ist, ob eine Gefahr für einen sorgfältigen Menschen erkennbar war und welche Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahr möglich und zumutbar sind. (T47); Beisatz: Hier: Spielplatz. (T48)

7 Ob 76/23mOGH24.05.2023

Beisatz: Hier: Verletzung von Verkehrssicherungspflicht bei Sturz auf Stiege wegen nassem, gefallenen Laub verneint. (T49); Beisatz wie T14

2 Ob 173/23iOGH19.09.2023
2 Ob 191/23mOGH14.12.2023

Beisatz wie T14: Hier: Rechtsansicht, wonach es grundsätzlich zumutbar ist, unkundige Helfer (Verwandtschaftshilfe) explizit vor dem ungesicherten Begehen eines in Bau befindlichen Daches zu warnen und ihnen das ungesicherte Begehen des Daches explizit zu untersagen, erfordert keine Korrektur. (T50)

4 Ob 223/23gOGH25.01.2024

Dokumentnummer

JJR_19980520_OGH0002_0020OB00129_98D0000_001

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