Thema
- Gerhartl, Zivilrechtliche Aspekte von Diskriminierungen
- Unterweger, Grundlegendes zum Pflegevermächtnis - ein Überblick
Rechtsprechung
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- Familienrecht
- Taschengeld als Naturalunterhalt
- Verwirkung des Scheidungsunterhalts wegen falscher Anschuldigungen?
- Keine Annexzuständigkeit für Güterrechtsverfahren nach Abschluss des Scheidungsverfahrens
- Vorrang des Aufteilungsverfahrens
- Unzulässigkeit eines Zwischenbeschlusses im Aufteilungsverfahren
- Beginn der Präklusivfrist für den Aufteilungsantrag bei falscher Rechtskraftbestätigung
- Aufteilung einer an sich ausgenommenen Sache wegen Werterhöhung während der Ehe
- Erwachsenenschutz - Zurückweisung eines Rechtsmittels nach dem Tod des Betroffenen
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- Sachenrecht
- Gutglaubenserwerb - Stellung als Vertrauensmann setzt Geschäftsfähigkeit des Eigentümers voraus
- Qualifikation als Superädifikat trotz unbefristeten Grundbenützungsverhältnisses
- Verbot der Nutzung für Freizeitwohnsitz nicht als Dienstbarkeit verbücherbar
- Mitübertragung einer Dienstbarkeit bei der Ab- und Zuschreibung eines Grundstücks
- Vorrang der Realteilung durch Wohnungseigentumsbegründung vor der Zivilteilung
- Erweiterung der Antragslegitimation im Grundbuchverfahren
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- Schadenersatz
- Keine Amtshaftung nach Zurückweisung der Revision durch den VwGH
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- Verfahrensrecht
- Zweifel an Wirksamkeit der Zustellung widerlegen Zustellnachweis
- Internationaler Verbrauchergerichtsstand nur bei direkter Vertragsbeziehung
- Ausfolgung nach Einziehung als Justizverwaltungssache
- Elektronischer Rechtsverkehr - Rechtzeitigkeit einer falsch adressierten Eingabe
- Verfahrensrüge wegen schlüssigem Tatsachengeständnis
- Prozesskostenersatz - Zwischenstreit durch Rechtsmittelbeantwortung
- Ersatz vorprozessualer Anwaltskosten - Entfall der Akzessorietät durch Vereinbarung
- Kein generelles Beweisverwertungsverbot für rechtswidrig angefertigte Videoaufnahmen
Literaturübersicht
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- Familienrecht
- Müller, Scheidung und Privatstiftung, ecolex 2022/488, 713.
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- Verfahrensrecht
- Schoditsch, Die Erheblichkeitsschwelle des § 549 ZPO, ÖJZ 2022/107, 913.