Bei dem prozessualen Ersatzanspruch des Bestandgebers für die Kosten einer Räumungsexekution, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestandnehmers vollzogen worden ist, handelt es sich nach Auffassung des OGH (17 Ob 8/22h) nicht um Insolvenz-, sondern um Masseforderungen (anders noch 8 Ob 235/99p).