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Elektronischer Rechtsverkehr - Rechtzeitigkeit einer falsch adressierten Eingabe

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/565Zak 2022, 298 Heft 15 v. 30.9.2022

GOG: § 89d Abs 1

Wenn der fristgebundene, im ERV eingebrachte Schriftsatz an das falsche Gericht adressiert ist (hier: Einbringung der Revision beim Berufungs- statt beim Erstgericht), hängt die Rechtzeitigkeit von jenem Zeitpunkt ab, in dem die Eingabe nach justizinterner Weiterleitung an das zuständige Gericht gelangt.

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