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Gutglaubenserwerb - Stellung als Vertrauensmann setzt Geschäftsfähigkeit des Eigentümers voraus

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/549Zak 2022, 292 Heft 15 v. 30.9.2022

ABGB: § 367 Abs 1 Fall 3, § 865

Gem § 367 Abs 1 ABGB ist ein gutgläubiger Eigentumserwerb ua von einem Vertrauensmann des Eigentümers möglich. Vertrauensmann ist, wem die Sache vom Eigentümer freiwillig überlassen worden ist. Dies setzt Geschäftsfähigkeit voraus.

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