Zu 2 Ob 203/21y = Zak 2022/206, 119: Das Schriftformerfordernis bei der Bestellung des Planungs- oder Baustellenkoordinators (§ 3 Abs 6 BauKG) gilt aufgrund eines Analogieschlusses auch für die Übertragung von Pflichten des Bauherrn auf den Projektleiter nach § 9 Abs 1 BauKG. Im Schadenersatzprozess mit einem geschädigten Arbeitnehmer kann sich der Bauherr nicht mit Erfolg auf eine mündlich oder konkludent erfolgte Pflichtenübertragung berufen.