Diskriminierungsverbote finden sich auch außerhalb des Arbeitsrechts. Die dafür maßgebliche Rechtslage ist allerdings zersplittert und unübersichtlich. Das liegt nicht nur daran, dass unterschiedliche gesetzliche Grundlagen einschlägig sind, sondern auch am Umstand, dass darin verschiedene Merkmale und Lebensbereiche in den jeweiligen Schutzbereich einbezogen werden. Diese Uneinheitlichkeit in der Ausgestaltung wird im Übrigen weiters auch bei Rechtsfolgen und Verfahrensvorschriften fortgesetzt.