EheG: § 85
AußStrG: § 36 Abs 2
Im Aufteilungsverfahren ist ein Zwischenbeschluss über die Vorfrage, welche Aktiva oder Passiva der Ehegatten in die Aufteilung einzubeziehen sind, nicht zulässig.
EheG: § 85
AußStrG: § 36 Abs 2
Im Aufteilungsverfahren ist ein Zwischenbeschluss über die Vorfrage, welche Aktiva oder Passiva der Ehegatten in die Aufteilung einzubeziehen sind, nicht zulässig.