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Unzulässigkeit eines Zwischenbeschlusses im Aufteilungsverfahren

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/545Zak 2022, 291 Heft 15 v. 30.9.2022

EheG: § 85

AußStrG: § 36 Abs 2

Im Aufteilungsverfahren ist ein Zwischenbeschluss über die Vorfrage, welche Aktiva oder Passiva der Ehegatten in die Aufteilung einzubeziehen sind, nicht zulässig.

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