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Erwachsenenschutz - Zurückweisung eines Rechtsmittels nach dem Tod des Betroffenen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/548Zak 2022, 292 Heft 15 v. 30.9.2022

ABGB: § 246

AußStrG: § 45, § 62, § 123

Der Tod des Betroffenen beendet die Erwachsenenvertretung. Der Einstellungsbeschluss hat nur deklarative Bedeutung.

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