Klausel-RL: Art 6 Abs 1
Eine iSd Art 6 Abs 1 Klausel-RL 93/13/EWG missbräuchliche Vertragsklausel ist vom Gericht grundsätzlich ohne Ersatz unangewendet zu lassen. Der Vertrag bleibt ohne die missbräuchliche Klausel aufrecht, sofern dies nach dem nationalen Recht möglich ist.