OGH 3Ob556/78 (RS0037648)

OGH3Ob556/784.6.2024

Rechtssatz

In rechtlichem Zusammenhang stehen Ansprüche insbesondere, wenn sie aus einer Gesetzesvorschrift oder aus einem einheitlichen Rechtsgeschäft zB aus einem einheitlichen Liefervertrag abgeleitet werden. Ein rechtlicher, zumindest aber ein tatsächlicher Zusammenhang mehrerer Ansprüche wird in der Regel auch bei einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang dieser Ansprüche bestehen (Fasching I/344, SZ 47/13).

Normen

JN §55
ZPO §227 I
ZPO §448c
ZPO §502 Abs2 Bb
ZPO §502 Abs3 De1

3 Ob 556/78OGH25.04.1979

Veröff: SZ 52/67

1 Ob 550/82OGH07.07.1982

nur: Ein rechtlicher, zumindest aber ein tatsächlicher Zusammenhang mehrerer Ansprüche wird in der Regel auch bei einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang dieser Ansprüche bestehen (Fasching I/344, SZ 47/13). (T1)

1 Ob 688/82OGH15.09.1982

Auch; nur T1

6 Ob 562/82OGH24.11.1982
4 Ob 190/82OGH18.10.1983

nur: In rechtlichem Zusammenhang stehen Ansprüche insbesondere, wenn sie aus einer Gesetzesvorschrift oder aus einem einheitlichen Rechtsgeschäft zB aus einem einheitlichen Liefervertrag abgeleitet werden. (T2)<br/>Beisatz: Zusammenhang bei Herleitung aus einem unter einem gleichen rechtlichen Gesichtspunkt zu beurteilenden Lebenssachverhalt, weiters wenn beide Ansprüche einander bedingen. (T3) <br/>Veröff: SZ 56/150 = ZAS 1984,189 (Mazal) = JBl 1984,157

7 Ob 634/83OGH27.10.1983
6 Ob 560/83OGH17.05.1984

nur T2

7 Ob 44/84OGH17.01.1985

nur T2; Beisatz: In einem tatsächlichen Zusammenhang stehen Klagsansprüche, die aus demselben Klagssachverhalten abzuleiten sind. Dies ist dann der Fall, wenn das für einen Anspruch erforderliche Sachvorbringen ausreicht, auch über die anderen geltend gemachten Ansprüche entscheiden zu können, ohne dass noch ein ergänzendes Sachvorbringen erforderlich wäre. (T4)

7 Ob 7/85OGH28.03.1985

nur T2

5 Ob 314/85OGH06.09.1985

nur T2; Beis wie T4<br/>Veröff: SZ 58/134

5 Ob 570/85OGH10.09.1985

Auch

7 Ob 668/84OGH07.11.1985

nur T2

7 Ob 666/85OGH19.12.1985

nur T2

8 Ob 634/85OGH23.01.1986

nur T2; Beis wie T4

8 Ob 503/86OGH13.02.1986

nur T2

8 Ob 16/86OGH19.06.1986

nur T2

1 Ob 700/87OGH10.02.1988
6 Ob 575/86OGH22.03.1988

Vgl; nur T1; Beisatz: Gleichartige Geschäfte unter Zugrundelegung gleicher Vertragsbestimmungen (hier: Leasingverträge) stehen untereinander nur in einem wirtschaftlichen, aber deshalb noch nicht in einem rechtlichen Zusammenhang. (T5) <br/>Veröff: SZ 61/70

4 Ob 109/88OGH24.01.1989

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Wettbewerbsverstoß (T6)

9 Ob 713/91OGH23.10.1991

Vgl auch; Beisatz: Da der Anspruch auf Ersatz des für den Minderjährigen geleisteten Unterhaltes gemäß § 1042 ABGB aus einem anderen Sachverhalt abgeleitet wird als der auf Herausgabe der Familienbeihilfe, ist ein Zusammenhang dieser Ansprüche gemäß § 55 Abs 1 Z 1 JN zu verneinen. (T7) <br/>Veröff: SZ 64/148 = EvBl 1992/38 S 169 = RZ 1993/50 S 149 = ÖA 1992,25

4 Ob 521/95OGH25.04.1995

Auch; nur T2; Beis wie T4

3 Ob 1/94OGH19.06.1996

nur T2; Beisatz: Auskunftsbegehren und Oppositionsbegehren, die ihre Grundlage im selben Kreditvertrag haben. (T8)

1 Ob 2056/96aOGH26.07.1996

Auch; Beis wie T4

1 Ob 2295/96yOGH26.11.1996

Auch; Beis wie T4

3 Ob 520/95OGH26.02.1997

Beis wie T4

1 Ob 202/97fOGH27.08.1997

Auch; Beis wie T4

2 Ob 266/97zOGH23.10.1997

Auch; Beis wie T4

2 Ob 255/98hOGH15.10.1998

Auch; nur: In rechtlichem Zusammenhang stehen Ansprüche insbesondere, wenn sie aus einer Gesetzesvorschrift oder aus einem einheitlichen Rechtsgeschäft abgeleitet werden. (T9)<br/>Beis wie T4 nur: In einem tatsächlichen Zusammenhang stehen Klagsansprüche, die aus demselben Klagssachverhalten abzuleiten sind. (T10)

1 Ob 125/98hOGH27.10.1998

Auch; Beis wie T4; Beisatz: Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht jedenfalls dann nicht, wenn jeder der mehreren Ansprüche ein ganz verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann. In einem solchen Fall ist jeder Anspruch gesondert zu beurteilen; dann findet keine Zusammenrechnung statt. (T11)

1 Ob 89/99sOGH27.04.1999

Auch; Beis wie T4; Beis wie T11

1 Ob 345/99pOGH25.01.2000

nur T9; Beis wie T4; Beisatz: Die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Zusammenrechnung mehrerer gemeinsam erhobener Ansprüche ist zu verneinen, wenn die Ansprüche nicht aus für sie gemeinsamen Tatsachen und Rechtsgründen abgeleitet werden, demgemäß jeder Anspruch unabhängig von den anderen besteht und ein verschiedenes rechtliches Schicksal haben kann. (T12)

1 Ob 199/00xOGH29.08.2000

Auch; Beis wie T4; Beis wie T9; Beis wie T11

6 Ob 283/99gOGH30.08.2000

Beis wie T4; Beis wie T12; Beisatz: Honoraransprüche eines Rechtsanwaltes stehen dann in einem Zusammenhang, wenn die Leistungen auf Grund eines einheitlichen Auftrages erfolgten oder eine Gesamtzahlungsverpflichtung vorliegt. (T13)

7 Ob 261/00hOGH14.12.2000

Auch; Beis wie T4; Beis wie T11

6 Ob 158/01fOGH05.07.2001

Auch; nur T9; Beis ähnlich wie T10

3 Ob 91/01fOGH20.06.2001

Auch

7 Ob 84/02gOGH22.05.2002

Auch; nur T9; Beisatz: Und miteinander in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. (T14)

9 Ob 50/03yOGH07.05.2003

Auch; Beis wie T4; Beis wie T11

9 Nc 31/04iOGH25.10.2004

nur T2; Beis wie T4; Beisatz: Eine Zusammenrechnung von Ansprüchen aus lediglich gleichartigen Verträgen findet nicht statt. (T15)

5 Ob 236/04yOGH09.11.2004

Beisatz: Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht zwischen Werklohnforderungen und auf sittenwidrigen Wettbewerbsverstoß gestützten Gegenforderungen, wenn letztere in keinem Zusammenhang mit den abgewickelten Werkverträgen stehen. (T16)

3 Ob 110/08kOGH11.06.2008

Auch; Beisatz: Hier: Anfechtung mehrerer Zahlungen - Zusammenhang verneint. (T17)

8 Ob 108/08bOGH23.02.2009

Auch; Beisatz: Ein rechtlicher Zusammenhang liegt vor, wenn die Ansprüche aus demselben Vertrag oder aus derselben Rechtsnorm abgeleitet werden und miteinander in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Ein solcher Zusammenhang besteht jedoch dann nicht, wenn jeder der mehreren Ansprüche ein ganz verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann; in einem solchen Fall ist jeder Anspruch gesondert zu beurteilen, ohne dass eine Zusammenrechnung stattfindet. (T18) Veröff: SZ 2009/20

8 Ob 55/09kOGH29.09.2009

Auch; nur T9; Beis wie T4; Beis wie T15; Beisatz: In rechtlichem Zusammenhang stehen Ansprüche, wenn sie aus einem einheitlichen Vertrag oder einer Gesetzesvorschrift abgeleitet werden. Dabei reicht es aber nicht aus, dass ein und dasselbe Rechtssubjekt aus einem gleichartigen Rechtstitel mehrfach belangt wird; vielmehr können nur die Identität einer Rechtsvorschrift (einheitliche Rechtsvorschrift) oder des Rechtsgeschäfts (einheitliches Rechtsgeschäft) oder ein fortdauerndes Rechtsverhältnis den notwendigen Zusammenhang schaffen. Die Ansprüche müssen somit aus einer Gesetzesstelle abgeleitet werden und miteinander in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In einem tatsächlichen Zusammenhang stehen alle Klageansprüche, die aus demselben Klagesachverhalt abzuleiten sind. Dies ist dann der Fall, wenn das für einen Anspruch erforderliche Sachvorbringen ausreicht, auch über die anderen geltend gemachten Ansprüche entscheiden zu können, ohne dass noch ein ergänzendes Sachvorbringen erforderlich wäre (hier: irreführende Aussagen in der sämtlichen Kaufentschlüssen von Wertpapieren/Zertifikaten zugrunde liegenden Werbung und im Kapitalmarktprospekt - daher Zusammenrechnung). (T19)

3 Ob 244/09tOGH28.04.2010

Beis wie T17

7 Ob 127/10tOGH14.07.2010

Auch

3 Ob 246/10pOGH19.01.2011

Auch; Beis wie T4; Beis wie T17; Beis wie T18

3 Ob 41/11tOGH09.06.2011

Auch; Beis wie T4; Beis wie T17; Beis wie T18

3 Ob 1/12mOGH18.01.2012

Auch; Auch Beis wie T19

2 Ob 13/12vOGH08.03.2012

Auch

3 Ob 135/12tOGH08.08.2012

Auch; Auch Beis wie T4; Auch Beis wie T18 nur: Ein solcher Zusammenhang besteht jedoch dann nicht, wenn jeder der mehreren Ansprüche ein ganz verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann. (T20)

4 Ob 147/12iOGH18.09.2012

Auch; Beis wie T4; Beis wie T18

7 Ob 197/12iOGH28.11.2012

Auch; Beis wie T20

7 Ob 137/12sOGH19.12.2012

Auch

7 Ob 216/12hOGH23.01.2013

Auch; Beis wie T18

3 Ob 28/13hOGH13.03.2013

Auch; Beis wie T4; Beis wie T18

7 Ob 37/13mOGH27.03.2013

Auch; Beis wie T18

1 Ob 162/13zOGH19.09.2013

Vgl; Beisatz: Der bloße Umstand, dass alle Forderungen des Beklagten im Rahmen der ihm übertragenen Sachwalterschaft gestellt wurden, reicht nicht aus; sind doch zehn unterschiedliche Anträge auf Bestimmung von Belohnungen und Entschädigungen an das Pflegschaftsgericht zu beurteilen, die sich auf jeweils in unterschiedlichen Zeiträumen erbrachte Leistungen als Sachwalter beziehen. (T21)

2 Ob 87/13bOGH23.10.2013

Auch; nur T2

7 Ob 125/14dOGH10.09.2014

Auch; Beis wie T18; Beisatz: Hier: Gesonderte Transportaufträge iZm einem Transportunternehmervertrag. (T22)

7 Ob 214/14tOGH10.12.2014

Vgl; Beis wie T4; Beis wie T18

1 Ob 205/14zOGH27.11.2014

Auch

7 Ob 119/15yOGH02.09.2015

nur T2; Beis wie T4

7 Ob 173/15iOGH16.10.2015
7 Ob 145/16yOGH31.08.2016

Auch; Beis wie T18

3 Ob 101/16yOGH13.07.2016

Auch

3 Ob 168/16aOGH22.09.2016

Auch; Beis wie T19; Beisatz: Hier: Jedoch keine Zusammenrechnung beim Erwerb von Kommanditbeteiligung und Genusscheinen. (T23)

5 Ob 243/16wOGH23.01.2017

Beis wie T18

5 Ob 13/17yOGH04.04.2017

Vgl; Beisatz: Hier: „Verschiedene Änderungsbegehren nach § 16 Abs 2 WEG“. (T24)

9 Ob 58/16vOGH20.04.2017

Auch

5 Ob 30/17yOGH04.04.2017

Vgl auch

7 Ob 66/17gOGH17.05.2017

Ähnlich; Beis wie T11; Beis wie T20

7 Ob 155/17wOGH27.09.2017

Auch; Beis wie T18

7 Ob 121/17wOGH18.10.2017

Auch; Beis wie T11; Beis wie T18; Beis wie T20; Beis wie T4

4 Ob 167/17pOGH24.10.2017

Auch; Beis wie T5; Beis wie T11; Beis wie T18; Beis wie T20

3 Ob 5/18hOGH24.01.2018

Beis wie T11

7 Ob 187/17aOGH21.03.2018
4 Ob 44/18aOGH22.03.2018

Auch; Beis wie T4; Beis wie T11; Beis wie T15; Beis wie T18; Beis wie T20

9 Ob 44/17mOGH17.05.2018

Beis wie T18

1 Ob 51/18hOGH29.05.2018

Vgl; Beis wie T4; Beis wie T18; Beis wie T20; Beisatz: Hier: Der Kläger leitet seine Forderungen aus der Verwendung seiner Kreditkartendaten an mehreren Tagen mit daraus resultierenden Abbuchungen unterschiedlicher Beträge ab, wobei an keinem Tag mehr als 5.000 EUR von seinem Konto abgebucht wurden ‑ keine Zusammenrechnung; § 502 Abs 2 ZPO. (T25)

7 Ob 106/18sOGH20.06.2018

Auch; Beis wie T18; Beis wie T13

2 Ob 143/17vOGH30.10.2018

Beisatz: Hier: Auftraggeberhaftung nach § 67a ASVG. (T26)<br/>Veröff: SZ 2018/86

1 Ob 185/18iOGH05.03.2019

Auch; ähnlich nur T9; Beis wie T14

8 Ob 58/19sOGH29.08.2019

Auch; Beis wie T20

7 Ob 28/20yOGH19.02.2020

Beisatz: Hier: Mehrere von einem Transportunternehmen durchgeführte Transporte. (T27)

6 Ob 16/20aOGH20.02.2020

vgl; Beisatz wie T18<br/>Anm: Veröff: SZ 2020/18

2 Ob 120/19iOGH29.06.2020

Vgl

4 Ob 138/21dOGH22.09.2021

Beis wie T14; Beis wie T18; Beisatz: Hier: Mehrere Wettbewerbsverstöße. (T28)

8 Ob 28/21gOGH25.01.2022

Vgl; Beis wie T15; Beisatz: Hier: Zahlreiche Kaufverträge über Kraftfahrzeuge. (T29)

7 Ob 69/22fOGH29.06.2022

Beis wie T18; Beis wie T19; Beisatz: Hier: Zedierte Einzelforderungen der Hauptfrachtführerin gegenüber der beklagten Unterfrachtführerin aus sich auf unterschiedlichen Transporten ereigneten Schadensfällen. (T30)

6 Ob 119/22aOGH29.08.2022

Vgl; Beis wie T18; Beisatz: Hier: Jedoch keine Zusammenrechnung, wenn die Ansprüche aus unterschiedlichen Pflichtverletzungen des beklagten Rechtsanwalts (verspätete Klagsführung und spätere Fehlberatung über die nicht eingetretene Verjährung) abgeleitet werden. (T31)

7 Ob 18/23gOGH21.02.2023

Beisatz wie T11; Beisatz wie T15; Beisatz wie T18; nur T20<br/>Beisatz: Hier: Forderung aus Seefracht-Chartervertrag und Forderungen aus Luftfracht-Charterverträgen. (T32)

7 Ob 123/23yOGH30.08.2023

Beisatz: Hier: Transportschäden aus verschiedenen Transportverträgen. (T33); nur T2; Beisatz wie T11; Beisatz wie T18; Beisatz wie T20; Beisatz wie T30

6 Ob 206/22wOGH23.10.2023

Beisatz: Allein der Umstand, dass die Beklagten als Gesellschafter einer OG nach § 128 UGB in Anspruch genommen werden, vermag den für die Zusammenrechnung nach § 55 Abs 1 Z 1 JN erforderlichen Zusammenhang nicht herzustellen. (T34)

7 Ob 195/23mOGH24.01.2024

vgl; Beisatz nur wie T15

10 Ob 16/24mOGH04.06.2024

vgl; Beisatz wie T4; Beisatz wie T15<br/>Beisatz wie T18 nur: Ein rechtlicher Zusammenhang liegt etwa dann vor, wenn die Ansprüche aus derselben Rechtsnorm oder demselben Vertrag abgeleitet werden, zB aus einem einheitlichen Liefervertrag. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn jeder der mehreren Ansprüche ein ganz verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann (T35); Beisatz wie T20

Dokumentnummer

JJR_19790425_OGH0002_0030OB00556_7800000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)