Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Radiation Protection Act 2020
StrSchG 2020 § 0
Strahlenschutzgesetz 2020
Kurztitel
Strahlenschutzgesetz 2020
Kundmachungsorgan
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.08.2020
Abkürzung
StrSchG 2020
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Langtitel
Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)
StF: BGBl. I Nr. 50/2020 (NR: GP XXVII RV 114 AB 162 S. 34 . BR: AB 10344 S. 907 .)
[CELEX-Nr.: 32013L0059 , 32009L0071 , 32014L0087 , 32006L0117 , 32011L0070 , 32001L0042 ]
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung
1. Teil
Übergeordnete Bestimmungen
1. Hauptstück
Ziel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und Begriffsbestimmungen
§ 1. Ziel, Geltungsbereich
§ 2. Umsetzungshinweis
§ 3. Begriffsbestimmungen
2. Hauptstück
Strahlenschutzsystem
1. Abschnitt
Allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes
§ 4. Rechtfertigung
§ 5. Optimierung
§ 6. Dosisbegrenzung
2. Abschnitt
Optimierungsinstrumente
§ 7. Dosisbeschränkungen für geplante Expositionssituationen
§ 8. Referenzwerte für bestehende Expositionssituationen und Notfallexpositionssituationen
3. Abschnitt
Dosisbegrenzung
§ 9. Dosisgrenzwerte
§ 10. Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
§ 11. Schwangere und stillende Arbeitskräfte
2. Teil
Geplante Expositionssituationen
1. Hauptstück
Tätigkeiten
1. Abschnitt
Rechtfertigung und Verbot von Tätigkeiten
§ 12. Rechtfertigung
§ 13. Verfahren zur Prüfung oder Überprüfung der Rechtfertigung
§ 14. Verbot von Tätigkeiten
2. Abschnitt
Bewilligungs- und Meldebestimmungen
§ 15. Allgemeine Bestimmungen
§ 16. Errichtungsbewilligung
§ 17. Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit
§ 18. Änderung einer Tätigkeit oder bautechnischer Strahlenschutzmaßnahmen
§ 19. Vorschreibung weiterer Bedingungen und Auflagen
§ 20. Wechsel der Inhaberin/des Inhabers einer Bewilligung
§ 21. Gefahr im Verzug, Untersagung, Einschränkung, Widerruf einer Bewilligung
§ 22. Beendigung und Unterbrechung von Tätigkeiten, Erlöschen von Bewilligungen
3. Abschnitt
Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
§ 23. Betroffene Tätigkeitsbereiche
§ 24. Dosisabschätzung für tätig werdende Personen
§ 25. Ermittlung der Aktivitätskonzentration von Ableitungen und Dosisabschätzung für die Bevölkerung durch Ableitungen
§ 26. Ermittlung der Aktivitätskonzentration von Rückständen und Dosisabschätzung für die Bevölkerung durch Rückstände
§ 27. Sonstige Tätigkeiten
§ 28. Verordnungsermächtigung
4. Abschnitt
Tätigkeiten mit einer Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung
§ 29. Betroffene Tätigkeiten
§ 30. Rechtfertigung
§ 31. Weitere Festlegungen
5. Abschnitt
Verbraucherprodukte
§ 32. Zulassung zum Inverkehrbringen
6. Abschnitt
Bauartzugelassene Geräte
§ 33. Zulassung von Bauarten
§ 34. Vorschreibung weiterer Bedingungen und Auflagen, Widerruf
§ 35. Bauartschein, Bedienungsanleitung, Verwendung und Weitergabe einer zugelassenen Bauart
§ 36. Verordnungsermächtigung
7. Abschnitt
Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin und der Veterinärmedizin
§ 37. Verordnungsermächtigung
§ 38. Rechtfertigung von Reihenuntersuchungen
§ 39. Diagnostische Referenzwerte
§ 40. Überweisungsleitlinien
§ 41. Melde- und Verbreitungssystem für unfallbedingte medizinische Expositionen und unbeabsichtigte Expositionen
§ 42. Erhebung der Bevölkerungsdosis durch medizinische Expositionen
8. Abschnitt
Radioaktive Quellen
§ 43. Verordnungsermächtigung
§ 44. Bewilligungsvoraussetzungen für Tätigkeiten mit gefährlichen radioaktiven Quellen
§ 45. Analyse-, Aufzeichnungs- und Meldepflicht von strahlenschutzrelevanten Ereignissen
9. Abschnitt
Strahlengeneratoren
§ 46. Verordnungsermächtigung
§ 47. Analyse-, Aufzeichnungs- und Meldepflicht von strahlenschutzrelevanten Ereignissen
10. Abschnitt
Nukleare Sicherheit bei kerntechnischen Anlagen
§ 48. Ziele und Grundsätze
11. Abschnitt
Forschungsreaktoren
§ 49. Bewilligungsvoraussetzungen
§ 50. Beauftragte für nukleare Sicherheit
§ 51. Selbstbewertung und Peer Reviews
§ 52. Verordnungsermächtigung
12. Abschnitt
Entsorgungsanlagen
§ 53. Bewilligungsvoraussetzungen
13. Abschnitt
Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung bei Tätigkeiten unter normalen Bedingungen
§ 54. Ableitungen
§ 55. Schätzung und Ermittlung der Dosen von Einzelpersonen der Bevölkerung
14. Abschnitt
Notfallvorsorge und -reaktion bei Tätigkeiten
§ 56. Berufsbedingte Notfallexposition
§ 57. Notfallreaktion
§ 58. Notfallvorsorge für die Bevölkerung
§ 59. Notfallvorsorge für Arbeitskräfte
§ 60. Verordnungsermächtigung
15. Abschnitt
Behördliche Überprüfung
§ 61. Behördliche Überprüfung
§ 62. Feststellung und Anzeige von Übertretungen
16. Abschnitt
Strahlenschutzbeauftragte
§ 63. Anwesenheitspflicht
§ 64. Aufgaben
§ 65. Wechsel in der Person der/des genannten Strahlenschutzbeauftragten
§ 66. Aus- und Fortbildung
17. Abschnitt
Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften
§ 67. Verantwortlichkeit
§ 68. Strahlenschutzunterweisung
§ 69. Ärztliche Untersuchungen
§ 70. Kostentragung der ärztlichen Untersuchungen
§ 71. Dosisermittlung
§ 72. Verordnungsermächtigung
18. Abschnitt
Freigabe von radioaktiven Materialien aus der regulatorischen Kontrolle
§ 73. Freigabe
19. Abschnitt
Strahlenschutz im militärischen Bereich
§ 74. Ausnahmen von der Bewilligungs- und Meldepflicht sowie der Meldepflicht an das Zentrale Quellenregister
§ 75. Schutz des Personals und der Bevölkerung
§ 76. Dosisaufzeichnungen und ärztliches Zeugnis
2. Hauptstück
Externe Arbeitskräfte
§ 77. Genehmigungspflicht
§ 78. Schutzbestimmung
§ 79. Verantwortlichkeiten
§ 80. Pflichten externer Arbeitskräfte
§ 81. Strahlenschutzpass
§ 82. Verordnungsermächtigung
§ 83. Behördliche Überprüfung
3. Hauptstück
Nicht als Tätigkeiten geltende strahlenschutzrelevante Betätigungen
1. Abschnitt
Erhöhte Radonexposition am Arbeitsplatz
§ 84. Maßnahmen zum Schutz vor Radon, Radonschutzbeauftragte
§ 85. Behördliche Überprüfung
§ 86. Verordnungsermächtigung
2. Abschnitt
Berufliche Exposition durch kosmische Strahlung
§ 87. Verantwortlichkeit
§ 88. Strahlenschutzmaßnahmen in der Luftfahrt
§ 89. Behördliche Überprüfung
§ 90. Verordnungsermächtigung
§ 91. Strahlenschutzmaßnahmen in der Raumfahrt
3. Teil
Bestehende Expositionssituationen
1. Hauptstück
Schutz vor Radon
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 92. Erhebung der Radonkonzentration, Festlegung von Gebieten
§ 93. Radon-Maßnahmenplan
§ 94. Information
§ 95. Radondatenbank
§ 96. Einbeziehung von Fachinstitutionen
§ 97. Verordnungsermächtigung
2. Abschnitt
Schutz vor Radon am Arbeitsplatz
§ 98. Betroffene Arbeitsplätze
§ 99. Verantwortlichkeit
§ 100. Erhebung der Radonexposition am Arbeitsplatz, Optimierungsmaßnahmen
§ 101. Verordnungsermächtigung
2. Hauptstück
Spätphase nach einem radiologischen Notfall
§ 102. Maßnahmenkatalog
§ 103. Zuständigkeiten und Ablauf in der Spätphase
§ 104. Gebiete mit lang anhaltender Restkontamination
§ 105. Verordnungsermächtigung
3. Hauptstück
Kontaminierte Waren, radioaktive Altlasten
§ 106. Maßnahmenkatalog
§ 107. Verantwortlichkeit
§ 108. Behördliches Verfahren
4. Teil
Notfallexpositionssituationen
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt
Notfallmanagementsystem, Information der Öffentlichkeit, internationale Zusammenarbeit
§ 109. Notfallmanagementsystem
§ 110. Information der Öffentlichkeit
§ 111. Internationale Zusammenarbeit
2. Abschnitt
Personaleinsatz in Notfallexpositionssituationen
§ 112. Kriterien für den Personaleinsatz
§ 113. Notfalleinsatzkräfte
§ 114. Personen, die keine Notfalleinsatzkräfte sind
§ 115. Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen
§ 116. Assistenzeinsatz des Bundesheeres
§ 117. Verordnungsermächtigung
2. Hauptstück
Behördliche Notfallvorsorge und -reaktion
1. Abschnitt
Behördliche Notfallvorsorge
§ 118. Notfallpläne
§ 119. Notfallübungen
§ 120. Notfallsysteme, erforderliche Daten
§ 121. Kaliumiodid-Tabletten
§ 122. Verordnungsermächtigung
2. Abschnitt
Behördliche Notfallreaktion
§ 123. Zuständigkeiten und Ablauf
§ 124. An-sich-Ziehen von Zuständigkeiten
5. Teil
Expositionssituationsübergreifende Bestimmungen
1. Hauptstück
Radioaktivitätsüberwachung
§ 125. Radioaktivitätsüberwachung
2. Hauptstück
Behördliche Anerkennungen und Ermächtigungen
§ 126. Anerkennung von Ausbildungen
§ 127. Ermächtigung von Ärztinnen/Ärzten, arbeitsmedizinischen Diensten und Krankenanstalten
§ 128. Ermächtigung von Dosismessstellen
§ 129. Ermächtigung von Überwachungsstellen hinsichtlich Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
§ 130. Ermächtigung von Stellen zur Ermittlung der Dosis von fliegendem Personal
§ 131. Ermächtigung von Überwachungsstellen hinsichtlich Radon
3. Hauptstück
Zentrale Strahlenschutzregister, Strahlenschutzpass
§ 132. Gemeinsame Bestimmungen
§ 133. Zentrales Dosisregister
§ 134. Zentrales Quellenregister
§ 135. Zentrales Störfallregister
§ 136. Administration von Strahlenschutzpässen
§ 137. Verordnungsermächtigung
4. Hauptstück
Herrenlose radioaktive Quellen, Metall-Kontamination
§ 138. Fund von radioaktiven Quellen
§ 139. Maßnahmen zur Entdeckung von herrenlosen radioaktiven Quellen
§ 140. Metall-Kontamination
5. Hauptstück
Entsorgung von radioaktiven Abfällen
§ 141. Grundsätze
§ 142. Nationales Entsorgungsprogramm
§ 143. Behandlung von radioaktiven Abfällen
§ 144. Selbstbewertung und Peer Reviews
§ 145. Verordnungsermächtigung
6. Hauptstück
Grenzüberschreitende Verbringung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen
§ 146. Behördliche Genehmigung, Zustimmung
§ 147. Ausfuhrverbot
7. Hauptstück
Sonstige Behördenaufgaben
§ 148. Maßnahmen bei Gefahr im Verzug
§ 149. Information der Öffentlichkeit über behördliche Aufgaben im Strahlenschutz
§ 150. Kontaktstellen gegenüber anderen Mitgliedstaaten
§ 151. Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission
6. Teil
Strafbestimmungen
§ 152. Verwaltungsstrafen
7. Teil
Zuständigkeiten
§ 153. Behörden
§ 154. Verfahrenskonzentration bei Tätigkeiten
§ 155. Vollziehung
8. Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 156. Verweisungen
§ 157. Übergangsbestimmungen
§ 158. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anmerkung
Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Radiation Protection Act 2020
Schlagworte
Inh, Bewilligungsbestimmung, Meldesystem, Analysepflicht, Aufzeichnungspflicht, Ausbildung
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2022
Gesetzesnummer
20011197
Dokumentnummer
NOR40224053
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