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StrSchG 2020 – Strahlenschutzgesetz 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2020

Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Radiation Protection Act 2020

StrSchG 2020 § 0

Strahlenschutzgesetz 2020

Kurztitel

Strahlenschutzgesetz 2020

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 50/2020

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.2020

Abkürzung

StrSchG 2020

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Langtitel

Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)

StF: BGBl. I Nr. 50/2020 (NR: GP XXVII RV 114 AB 162 S. 34 . BR: AB 10344 S. 907 .)

[CELEX-Nr.: 32013L0059 , 32009L0071 , 32014L0087 , 32006L0117 , 32011L0070 , 32001L0042 ]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil
Übergeordnete Bestimmungen

1. Hauptstück
Ziel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und Begriffsbestimmungen

§ 1. Ziel, Geltungsbereich

§ 2. Umsetzungshinweis

§ 3. Begriffsbestimmungen

2. Hauptstück
Strahlenschutzsystem

1. Abschnitt
Allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes

§ 4. Rechtfertigung

§ 5. Optimierung

§ 6. Dosisbegrenzung

2. Abschnitt
Optimierungsinstrumente

§ 7. Dosisbeschränkungen für geplante Expositionssituationen

§ 8. Referenzwerte für bestehende Expositionssituationen und Notfallexpositionssituationen

3. Abschnitt
Dosisbegrenzung

§ 9. Dosisgrenzwerte

§ 10. Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

§ 11. Schwangere und stillende Arbeitskräfte

2. Teil
Geplante Expositionssituationen

1. Hauptstück
Tätigkeiten

1. Abschnitt
Rechtfertigung und Verbot von Tätigkeiten

§ 12. Rechtfertigung

§ 13. Verfahren zur Prüfung oder Überprüfung der Rechtfertigung

§ 14. Verbot von Tätigkeiten

2. Abschnitt
Bewilligungs- und Meldebestimmungen

§ 15. Allgemeine Bestimmungen

§ 16. Errichtungsbewilligung

§ 17. Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit

§ 18. Änderung einer Tätigkeit oder bautechnischer Strahlenschutzmaßnahmen

§ 19. Vorschreibung weiterer Bedingungen und Auflagen

§ 20. Wechsel der Inhaberin/des Inhabers einer Bewilligung

§ 21. Gefahr im Verzug, Untersagung, Einschränkung, Widerruf einer Bewilligung

§ 22. Beendigung und Unterbrechung von Tätigkeiten, Erlöschen von Bewilligungen

3. Abschnitt
Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

§ 23. Betroffene Tätigkeitsbereiche

§ 24. Dosisabschätzung für tätig werdende Personen

§ 25. Ermittlung der Aktivitätskonzentration von Ableitungen und Dosisabschätzung für die Bevölkerung durch Ableitungen

§ 26. Ermittlung der Aktivitätskonzentration von Rückständen und Dosisabschätzung für die Bevölkerung durch Rückstände

§ 27. Sonstige Tätigkeiten

§ 28. Verordnungsermächtigung

4. Abschnitt
Tätigkeiten mit einer Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung

§ 29. Betroffene Tätigkeiten

§ 30. Rechtfertigung

§ 31. Weitere Festlegungen

5. Abschnitt
Verbraucherprodukte

§ 32. Zulassung zum Inverkehrbringen

6. Abschnitt
Bauartzugelassene Geräte

§ 33. Zulassung von Bauarten

§ 34. Vorschreibung weiterer Bedingungen und Auflagen, Widerruf

§ 35. Bauartschein, Bedienungsanleitung, Verwendung und Weitergabe einer zugelassenen Bauart

§ 36. Verordnungsermächtigung

7. Abschnitt
Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin und der Veterinärmedizin

§ 37. Verordnungsermächtigung

§ 38. Rechtfertigung von Reihenuntersuchungen

§ 39. Diagnostische Referenzwerte

§ 40. Überweisungsleitlinien

§ 41. Melde- und Verbreitungssystem für unfallbedingte medizinische Expositionen und unbeabsichtigte Expositionen

§ 42. Erhebung der Bevölkerungsdosis durch medizinische Expositionen

8. Abschnitt
Radioaktive Quellen

§ 43. Verordnungsermächtigung

§ 44. Bewilligungsvoraussetzungen für Tätigkeiten mit gefährlichen radioaktiven Quellen

§ 45. Analyse-, Aufzeichnungs- und Meldepflicht von strahlenschutzrelevanten Ereignissen

9. Abschnitt
Strahlengeneratoren

§ 46. Verordnungsermächtigung

§ 47. Analyse-, Aufzeichnungs- und Meldepflicht von strahlenschutzrelevanten Ereignissen

10. Abschnitt
Nukleare Sicherheit bei kerntechnischen Anlagen

§ 48. Ziele und Grundsätze

11. Abschnitt
Forschungsreaktoren

§ 49. Bewilligungsvoraussetzungen

§ 50. Beauftragte für nukleare Sicherheit

§ 51. Selbstbewertung und Peer Reviews

§ 52. Verordnungsermächtigung

12. Abschnitt
Entsorgungsanlagen

§ 53. Bewilligungsvoraussetzungen

13. Abschnitt
Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung bei Tätigkeiten unter normalen Bedingungen

§ 54. Ableitungen

§ 55. Schätzung und Ermittlung der Dosen von Einzelpersonen der Bevölkerung

14. Abschnitt
Notfallvorsorge und -reaktion bei Tätigkeiten

§ 56. Berufsbedingte Notfallexposition

§ 57. Notfallreaktion

§ 58. Notfallvorsorge für die Bevölkerung

§ 59. Notfallvorsorge für Arbeitskräfte

§ 60. Verordnungsermächtigung

15. Abschnitt
Behördliche Überprüfung

§ 61. Behördliche Überprüfung

§ 62. Feststellung und Anzeige von Übertretungen

16. Abschnitt
Strahlenschutzbeauftragte

§ 63. Anwesenheitspflicht

§ 64. Aufgaben

§ 65. Wechsel in der Person der/des genannten Strahlenschutzbeauftragten

§ 66. Aus- und Fortbildung

17. Abschnitt
Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften

§ 67. Verantwortlichkeit

§ 68. Strahlenschutzunterweisung

§ 69. Ärztliche Untersuchungen

§ 70. Kostentragung der ärztlichen Untersuchungen

§ 71. Dosisermittlung

§ 72. Verordnungsermächtigung

18. Abschnitt
Freigabe von radioaktiven Materialien aus der regulatorischen Kontrolle

§ 73. Freigabe

19. Abschnitt
Strahlenschutz im militärischen Bereich

§ 74. Ausnahmen von der Bewilligungs- und Meldepflicht sowie der Meldepflicht an das Zentrale Quellenregister

§ 75. Schutz des Personals und der Bevölkerung

§ 76. Dosisaufzeichnungen und ärztliches Zeugnis

2. Hauptstück
Externe Arbeitskräfte

§ 77. Genehmigungspflicht

§ 78. Schutzbestimmung

§ 79. Verantwortlichkeiten

§ 80. Pflichten externer Arbeitskräfte

§ 81. Strahlenschutzpass

§ 82. Verordnungsermächtigung

§ 83. Behördliche Überprüfung

3. Hauptstück
Nicht als Tätigkeiten geltende strahlenschutzrelevante Betätigungen

1. Abschnitt
Erhöhte Radonexposition am Arbeitsplatz

§ 84. Maßnahmen zum Schutz vor Radon, Radonschutzbeauftragte

§ 85. Behördliche Überprüfung

§ 86. Verordnungsermächtigung

2. Abschnitt
Berufliche Exposition durch kosmische Strahlung

§ 87. Verantwortlichkeit

§ 88. Strahlenschutzmaßnahmen in der Luftfahrt

§ 89. Behördliche Überprüfung

§ 90. Verordnungsermächtigung

§ 91. Strahlenschutzmaßnahmen in der Raumfahrt

3. Teil
Bestehende Expositionssituationen

1. Hauptstück
Schutz vor Radon

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 92. Erhebung der Radonkonzentration, Festlegung von Gebieten

§ 93. Radon-Maßnahmenplan

§ 94. Information

§ 95. Radondatenbank

§ 96. Einbeziehung von Fachinstitutionen

§ 97. Verordnungsermächtigung

2. Abschnitt
Schutz vor Radon am Arbeitsplatz

§ 98. Betroffene Arbeitsplätze

§ 99. Verantwortlichkeit

§ 100. Erhebung der Radonexposition am Arbeitsplatz, Optimierungsmaßnahmen

§ 101. Verordnungsermächtigung

2. Hauptstück
Spätphase nach einem radiologischen Notfall

§ 102. Maßnahmenkatalog

§ 103. Zuständigkeiten und Ablauf in der Spätphase

§ 104. Gebiete mit lang anhaltender Restkontamination

§ 105. Verordnungsermächtigung

3. Hauptstück
Kontaminierte Waren, radioaktive Altlasten

§ 106. Maßnahmenkatalog

§ 107. Verantwortlichkeit

§ 108. Behördliches Verfahren

4. Teil
Notfallexpositionssituationen

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt
Notfallmanagementsystem, Information der Öffentlichkeit, internationale Zusammenarbeit

§ 109. Notfallmanagementsystem

§ 110. Information der Öffentlichkeit

§ 111. Internationale Zusammenarbeit

2. Abschnitt
Personaleinsatz in Notfallexpositionssituationen

§ 112. Kriterien für den Personaleinsatz

§ 113. Notfalleinsatzkräfte

§ 114. Personen, die keine Notfalleinsatzkräfte sind

§ 115. Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen

§ 116. Assistenzeinsatz des Bundesheeres

§ 117. Verordnungsermächtigung

2. Hauptstück
Behördliche Notfallvorsorge und -reaktion

1. Abschnitt
Behördliche Notfallvorsorge

§ 118. Notfallpläne

§ 119. Notfallübungen

§ 120. Notfallsysteme, erforderliche Daten

§ 121. Kaliumiodid-Tabletten

§ 122. Verordnungsermächtigung

2. Abschnitt
Behördliche Notfallreaktion

§ 123. Zuständigkeiten und Ablauf

§ 124. An-sich-Ziehen von Zuständigkeiten

5. Teil
Expositionssituationsübergreifende Bestimmungen

1. Hauptstück
Radioaktivitätsüberwachung

§ 125. Radioaktivitätsüberwachung

2. Hauptstück
Behördliche Anerkennungen und Ermächtigungen

§ 126. Anerkennung von Ausbildungen

§ 127. Ermächtigung von Ärztinnen/Ärzten, arbeitsmedizinischen Diensten und Krankenanstalten

§ 128. Ermächtigung von Dosismessstellen

§ 129. Ermächtigung von Überwachungsstellen hinsichtlich Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

§ 130. Ermächtigung von Stellen zur Ermittlung der Dosis von fliegendem Personal

§ 131. Ermächtigung von Überwachungsstellen hinsichtlich Radon

3. Hauptstück
Zentrale Strahlenschutzregister, Strahlenschutzpass

§ 132. Gemeinsame Bestimmungen

§ 133. Zentrales Dosisregister

§ 134. Zentrales Quellenregister

§ 135. Zentrales Störfallregister

§ 136. Administration von Strahlenschutzpässen

§ 137. Verordnungsermächtigung

4. Hauptstück
Herrenlose radioaktive Quellen, Metall-Kontamination

§ 138. Fund von radioaktiven Quellen

§ 139. Maßnahmen zur Entdeckung von herrenlosen radioaktiven Quellen

§ 140. Metall-Kontamination

5. Hauptstück
Entsorgung von radioaktiven Abfällen

§ 141. Grundsätze

§ 142. Nationales Entsorgungsprogramm

§ 143. Behandlung von radioaktiven Abfällen

§ 144. Selbstbewertung und Peer Reviews

§ 145. Verordnungsermächtigung

6. Hauptstück
Grenzüberschreitende Verbringung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen

§ 146. Behördliche Genehmigung, Zustimmung

§ 147. Ausfuhrverbot

7. Hauptstück
Sonstige Behördenaufgaben

§ 148. Maßnahmen bei Gefahr im Verzug

§ 149. Information der Öffentlichkeit über behördliche Aufgaben im Strahlenschutz

§ 150. Kontaktstellen gegenüber anderen Mitgliedstaaten

§ 151. Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission

6. Teil
Strafbestimmungen

§ 152. Verwaltungsstrafen

7. Teil
Zuständigkeiten

§ 153. Behörden

§ 154. Verfahrenskonzentration bei Tätigkeiten

§ 155. Vollziehung

8. Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 156. Verweisungen

§ 157. Übergangsbestimmungen

§ 158. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anmerkung

Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Radiation Protection Act 2020

Schlagworte

Inh, Bewilligungsbestimmung, Meldesystem, Analysepflicht, Aufzeichnungspflicht, Ausbildung

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2022

Gesetzesnummer

20011197

Dokumentnummer

NOR40224053

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