OGH 4Ob1501/83; 7Ob1503/83; 6Ob1504/83; 2Ob1001/83; 1Ob1504/83; 1Ob1503/83; 6Ob1501/83; 6Ob1502/83; 2Ob1003/83; 8Ob1005/83; 3Ob1502/83; 2Ob1004/83; 8Ob1008/83; 7Ob1508/83; 1Ob1514/83; 2Ob1005/83; 8Ob1011/83; 5Ob1502/84; 5Ob1504/84; 8Ob1001/84; 2Ob1005/84; 2Ob1004/84; 8Ob1003/84; 2Ob1003/84; 2Ob1007/84; 2Ob1008/84; 4Ob1502/83; 8Ob1007/84; 5Ob1513/84; 1Ob1513/84; 8Ob1018/84; 2Ob1019/84; 8Ob1019/84; 2Ob1504/84; 2Ob1023/84; 8Ob1023/84; 8Ob1021/84; 2Ob1028/84; 8Ob1027/84; 4Ob1522/85; 7Ob580/86; 2Ob15/87; 3Ob514/87; 2Ob510/88; 2Ob73/88; 2Ob97/88; 4Ob1599/90; 2Ob5/91; 4Ob1527/91; 1Ob1689/92; 8Ob1659/93; 5Ob540/94; 9Ob1613/94; 2Ob1026/95; 2Ob24/95; 4Ob1557/95; 1Ob1571/95; 1Ob574/95; 1Ob42/95; 1Ob633/95; 4Ob2010/96h; 8ObA2099/96a; 2Ob2346/96f; 1Ob2354/96z; 8Ob51/97a; 2Ob2/96; 9Ob358/97f; 7Ob167/98d; 7Ob8/99y; 8ObA46/99v; 6Ob294/98y; 7Ob289/98w; 9ObA150/99w; 7Ob301/99m; 9ObA9/00i; 9Ob114/01g; 6Ob19/02s; 7Ob74/02m; 7Ob165/02v; 7Ob14/03i; 7Ob136/03f; 7Ob121/03z; 7Ob12/04x; 9Ob3/06s; 7Ob157/06y; 7Ob268/06x; 7Ob20/08d; 6Ob104/08z; 2Ob104/08w; 7Ob207/09f; 4Ob170/09t; 8Ob131/09m; 4Ob138/10p; 10Ob55/11b; 7Ob176/11z; 3Ob138/11g; 7Ob221/11t; 7Ob55/13h; 1Ob140/14s; 3Ob73/15d; 7Ob93/16a; 6Ob233/16g; 1Ob127/17h; 7Ob60/18a; 5Ob21/18a; 7Ob120/18z; 7Ob170/24m (RS0044262)

OGH4Ob1501/83; 7Ob1503/83; 6Ob1504/83; 2Ob1001/83; 1Ob1504/83; 1Ob1503/83; 6Ob1501/83; 6Ob1502/83; 2Ob1003/83; 8Ob1005/83; 3Ob1502/83; 2Ob1004/83; 8Ob1008/83; 7Ob1508/83; 1Ob1514/83; 2Ob1005/83; 8Ob1011/83; 5Ob1502/84; 5Ob1504/84; 8Ob1001/84; 2Ob1005/84; 2Ob1004/84; 8Ob1003/84; 2Ob1003/84; 2Ob1007/84; 2Ob1008/84; 4Ob1502/83; 8Ob1007/84; 5Ob1513/84; 1Ob1513/84; 8Ob1018/84; 2Ob1019/84; 8Ob1019/84; 2Ob1504/84; 2Ob1023/84; 8Ob1023/84; 8Ob1021/84; 2Ob1028/84; 8Ob1027/84; 4Ob1522/85; 7Ob580/86; 2Ob15/87; 3Ob514/87; 2Ob510/88; 2Ob73/88; 2Ob97/88; 4Ob1599/90; 2Ob5/91; 4Ob1527/91; 1Ob1689/92; 8Ob1659/93; 5Ob540/94; 9Ob1613/94; 2Ob1026/95; 2Ob24/95; 4Ob1557/95; 1Ob1571/95; 1Ob574/95; 1Ob42/95; 1Ob633/95; 4Ob2010/96h; 8ObA2099/96a; 2Ob2346/96f; 1Ob2354/96z; 8Ob51/97a; 2Ob2/96; 9Ob358/97f; 7Ob167/98d; 7Ob8/99y; 8ObA46/99v; 6Ob294/98y; 7Ob289/98w; 9ObA150/99w; 7Ob301/99m; 9ObA9/00i; 9Ob114/01g; 6Ob19/02s; 7Ob74/02m; 7Ob165/02v; 7Ob14/03i; 7Ob136/03f; 7Ob121/03z; 7Ob12/04x; 9Ob3/06s; 7Ob157/06y; 7Ob268/06x; 7Ob20/08d; 6Ob104/08z; 2Ob104/08w; 7Ob207/09f; 4Ob170/09t; 8Ob131/09m; 4Ob138/10p; 10Ob55/11b; 7Ob176/11z; 3Ob138/11g; 7Ob221/11t; 7Ob55/13h; 1Ob140/14s; 3Ob73/15d; 7Ob93/16a; 6Ob233/16g; 1Ob127/17h; 7Ob60/18a; 5Ob21/18a; 7Ob120/18z; 7Ob170/24m23.10.2024

Rechtssatz

Schadenersatzrecht; Außerordentliche Revision nicht angenommen: Leichte Fahrlässigkeit oder entschuldbare Fehlleistung.

Arbeitgeber — Auto

 

Normen

ZPO §508a
VersVG §61

4 Ob 1501/83OGH06.09.1983
7 Ob 1503/83OGH22.09.1983

Beisatz: Hier: Abgrenzung grobe - leichte Fahrlässigkeit. (T1)

6 Ob 1504/83OGH29.09.1983

Beisatz: Stillschweigender Haftungsverzicht des Geschädigten. Verschuldensteilung gemäß § 1304 ABGB; keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO (Petrasch, EvBl 1983,177). (T2)

2 Ob 1001/83OGH04.10.1983

Beisatz: Hier: Bindungswirkung gemäß § 268 ZPO; Verdienstentgang gemäß § 273 ZPO. (T3)

1 Ob 1504/83OGH10.10.1983

Beisatz: Abgrenzung der Bestimmungen der §§ 1307, 1310 ABGB im Falle der Zufügung eines Schadens im Zustand selbst verschuldeter voller Berauschung. (T4)

1 Ob 1503/83OGH10.10.1983

Beisatz: Der Ersatzanspruch dessen, der freiwillig einen fremden Schaden ersetzt hat, ist kein Schadenersatzanspruch; Begriff des mittelbaren und des bloßen Vermögensschadens. (T5)

6 Ob 1501/83OGH13.10.1983

Beisatz: Verschuldsteilung bei Skiunfall, überhöhte Geschwindigkeit und Alkoholisierung gegenüber mangelnder Absicherung einer Liftstütze (BG 1 : 1); Verunstaltungsentschädigung für Narben am Rippenbogen vom BG verneint - jeweils Fragen des Einzelfalles; Feststellungsbegehren wegen künftiger kosmetischer Operation vom BG verneint da Operation nicht erforderlich; bei Beförderungsvertrag vertragliche Haftung nicht bloß nach § 1319a ABGB. (T6)

6 Ob 1502/83OGH13.10.1983

Beisatz: Außerordentliche Revision vorläufig angenommen: Inkonsequenz der Ableitung durch zweite Instanz bei Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung einer Vertragspflicht; Fiktion des Vorliegens der vom Leistungspflichtigen durch Vertragsbruch verhinderten anspruchsbegründenden oder doch fälligkeitsbegründenden Voraussetzung. (T7)

2 Ob 1003/83OGH25.10.1983

Beisatz: Mitverschulden eines etwa sechseinhalb Jahre alten Kindes, das seit ca zweieinhalb Monaten die Volksschule besuchte, an einem Verkehrsunfall. (T8)

8 Ob 1005/83OGH27.10.1983

Beisatz: Bei der Beurteilung der Höhe des Mitverschuldens einer Person, die einen Alkoholisierten dazu veranlasst, sie auf eine Fahrt mitzunehmen, handelt es sich um eine Ermessenssache im Einzelfall. (T9)

3 Ob 1502/83OGH09.11.1983

Beisatz: Unterschied Nichterfüllungsschade - Vertrauensschade. (T10)

2 Ob 1004/83OGH08.11.1983

Beisatz: Hier: Adäquanz, § 63 KFG, § 333 Abs 4 ASVG (Aufseher im Betrieb) (T11)

8 Ob 1008/83OGH24.11.1983

Beisatz: Angebliche Nichtberücksichtigung der Umstände des Einzelfalles bei Verletzung der Gurtenanlegungspflicht. (T12)

7 Ob 1508/83OGH29.11.1983

Beisatz: Außerordentliche Revision vorläufig angenommen: Bei kumulativer Kausalität besteht Solidarhaftung, rechtswidriges schuldhaftes Verhalten vorausgesetzt (zu letzterem fehlt Klarstellung). (T13)

1 Ob 1514/83OGH14.12.1983

Beisatz: Haftung des Vertreters wegen Irreführung des Vertragspartners. (T14)

2 Ob 1005/83OGH13.12.1983

Beisatz: Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Sozialversicherungsbeiträge, weil er trotz Überschuldung der Gesellschaft nicht im Sinne der Schutznorm des § 85 GmbHG einen Konkursantrag stellte. (T15)

8 Ob 1011/83OGH19.01.1984

Beisatz: Möglichkeit eine Reaktionsverspätung gegenüber Vorrangverletzung zu vernachlässigen (§ 11 EKHG). (T16)

5 Ob 1502/84OGH27.01.1984

Beisatz: Außerordentliche Revision vorläufig angenommen; Haftung, des Veranstalters eines Eishockeymeisterschaftsspiels gegenüber zahlendem Zuschauer, der durch in die Zuschauerränge fliegenden Puck verletzt wurde. (T17)

5 Ob 1504/84OGH14.02.1984

Beisatz: Keine Haftung einer Schweizer Schlafwagengesellschaft für Diebstahl. (T18)

8 Ob 1001/84OGH16.02.1984

Beisatz: Verschuldensteilung im Einzelfall. (T19)

2 Ob 1005/84OGH29.02.1984

Beisatz: Nicht in Zusammenhang mit dem Schadenersatzanspruch stehende Vorteile mindern den Schaden nicht. In dessen Berechnung sind nur jene Vermögensbestandteile einzubeziehen, die durch die Beschädigung irgendwie beeinflusst oder wegen des schädigenden Ereignisses gebildet oder nicht gebildet wurden. (T20)

2 Ob 1004/84OGH29.02.1984

Beisatz: Bemessung des Schmerzengeldes. (T21)

8 Ob 1003/84OGH01.03.1984

Beisatz: § 1320 ABGB; Bei Hunden, die in der Nähe von Straßen mit öffentlichem Verkehr gehalten werden, muss entsprechende Verwahrung oder Beaufsichtigung verlangt werden, auch wenn es sich um ein gutmütiges Tier handelt. (T22)

2 Ob 1003/84OGH29.02.1984

Beis wie T2 nur: Verschuldensteilung gemäß § 1304 ABGB; keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO. (T23)<br/>Beisatz: Kein Handeln auf eigene Gefahr, wenn dem Schädiger Schutzpflichten obliegen. (T24)

2 Ob 1007/84OGH27.03.1984

Beisatz: 1.) Geschwindigkeit von einhundertzehn Kilometer auf Autobahn mit Abblendlicht.<br/>2.) Schadensteilung 1 : 1 wegen außergewöhnlicher Betriebsgefahr gegenüber Verschulden. (T25)

2 Ob 1008/84OGH27.03.1984

Beisatz: 1) Schmerzengeldbemessung bei Erkennbarkeit des bevorstehenden (kurze Zeit nach dem Unfall eingetretenen) Todes durch den Verletzten. (seelische Schmerzen)<br/>2) Ortsübliche Begräbniskosten (Grabplatte; Begräbnisfotos) (T26)

4 Ob 1502/83OGH17.04.1984

Beis wie T3 nur: Hier: Bindungswirkung gemäß § 268 ZPO. (T27)<br/>Beisatz: Der Zivilrichter darf über den Inhalt des Strafurteiles hinausgehende weitere Tatumstände zur Beurteilung des Verschuldens heranziehen; bei Verschulden des Sachverständigen gemäß §§ 1299, 1300 ABGB bestimmt sich ein Mitverschulden des Auftraggebers nach § 1304 ABGB. (T28)<br/>Beis wie T23

8 Ob 1007/84OGH12.04.1984

Beisatz: Hier: Abgrenzung grobe - leichte Fahrlässigkeit im Sinne des § 1319a ABGB. (T29)

5 Ob 1513/84OGH15.05.1984

Beisatz: Kann der im Fehlen zugesagter Eigenschaften bestehende Gewährleistungsmangel aus dem Titel des Schadenersatzes geltend gemacht werden? (T30)

1 Ob 1513/84OGH23.05.1984

Beisatz: Keine Anwaltshaftung, da die Rechtsansicht, dass die Klage auf Feststellung des Miteigentumsrechts an einem Superädifikat nicht auch gegen jenen Miteigentümer gerichtet werden muss, der das Recht des Klägers wenn auch nur außergerichtlich "ausdrücklich und verbindlich" anerkennt, vertretbar war. (T31)

8 Ob 1018/84OGH20.06.1984

Beisatz: 1) Liegenschaftseigentümer im Sinne des § 93 Abs 1 StVO oder eine gemäß § 93 Abs 5 StVO an seine Stelle tretende Person ist nicht als Halter eines Weges im Sinne des § 1319a ABGB anzusehen und haftet daher auch für leichte Fahrlässigkeit.<br/>2) Ob nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalles dem Beklagten leichte Fahrlässigkeit anzulasten ist, ist keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO. (T32)

2 Ob 1019/84OGH26.06.1984

Beisatz: Vernachlässigung eines allfälligen Mitverschulden des Geschädigten gegenüber schwerwiegendem Verschulden des Schädigers (Verkehrsunfall). (T33)

8 Ob 1019/84OGH04.07.1984

Beis wie T21; Beisatz: Pflegekosten des einen Gatten bei Körperverletzung des anderen als Ausfluss der Beistandspflicht. (T34)

2 Ob 1504/84OGH28.08.1984

Beisatz: Haftung Minderjähriger nach § 1310 ABGB für Unfälle von Besuchern in der Wohnung. (T35)

2 Ob 1023/84OGH28.08.1984

Beisatz: Kein Schadenersatzanspruch des Dienstgebers, der dem Geschädigten gemäß § 8 AngG das Entgelt fortzuzahlen hat, gegen den Schädiger. (T36)

8 Ob 1023/84OGH06.09.1984

Beis wie T33; Beis wie T16

8 Ob 1021/84OGH06.09.1984

Beisatz: Verschuldensteilung (T36a)<br/>Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen Beisatznummer (T34) auf (T36a) - Jänner 2014 (T36b)

2 Ob 1028/84OGH25.09.1984

Beisatz: Heilungskosten nach § 1325 ABGB (Entfernung eines Nasenhöckers). (T36c)<br/>Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen Beisatznummer (T35) auf (T36c) - Jänner 2014 (T36d)

8 Ob 1027/84OGH04.10.1984

Beisatz: Erkennbarkeit der Alkoholisierung des Personenkraftwagenlenkers durch mitfahrenden Fahrgast; Umstände des Einzelfalles im Vordergrund. (T36e)<br/>Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen Beisatznummer (T36) auf (T36e) - Jänner 2014 (T36f)

4 Ob 1522/85OGH25.06.1985

Beis wie T5

7 Ob 580/86OGH19.06.1986

Beisatz: Zur Wahrung der Rechtseinheit ist auch eine Verschuldensteilung revisibel, die von einer in ständiger Rechtsprechung anerkannten Ermessensübung extrem abweicht. (T37)

2 Ob 15/87OGH30.06.1987

Beisatz: Zur Wahrung der Rechtseinheit ist auch eine Schmerzengeldbemessung revisibel, die von einer in ständiger Rechtsprechung anerkannten Ermessensübung extrem abweicht. Die bloßen Umstände des Einzelfalles dagegen sind nicht maßgebend. (T38)

3 Ob 514/87OGH09.09.1987

Beis wie T5

2 Ob 510/88OGH14.06.1988

Beis wie T29

2 Ob 73/88OGH28.06.1988

Beis wie T38

2 Ob 97/88OGH20.12.1988

Beis wie T23

4 Ob 1599/90OGH15.01.1991

Beis wie T23

2 Ob 5/91OGH27.02.1991

Vgl auch; Beis wie T38

4 Ob 1527/91OGH09.04.1991

Beis wie T23

1 Ob 1689/92OGH13.01.1993

Beisatz: Im Allgemeinen wird bei Bekämpfung der Annahme einer bestimmten Verschuldensstufe auch keine erhebliche Rechtsfrage aufgezeigt, wenn die bekämpfte Lösung vertretbar ist. (T39)

8 Ob 1659/93OGH14.10.1993

Auch; Beis wie T23

5 Ob 540/94OGH20.09.1994

Beisatz: Generelle Richtlinien für die Ausgestaltung von Spielplätzen und Spielgeräten, die über den Hinweis auf die allgemeine, wenngleich mit Rücksicht auf die Verkehrsbeteiligten erhöhte Verkehrssicherungspflicht hinausgehen, kann die Judikatur in der Regel nicht geben; es ist daher in jedem Einzelfall abzuwägen, ob ein Sorgfaltsverstoß vorliegt -, bei der Konstruktion von Spielgeräten für Kinder kommt dem Umstand Bedeutung zu, dass nach Punkt 4.8 der ÖNORM S 4235 auskragende Teile nur dann zulässig sind, wenn sie nicht in den Laufbereich hineinragen oder den Spielgerätebereich beschränken. Schon der Begriff des Auskragens in den Laufbereich oder Spielgerätebereich lässt jedoch eine Beurteilungsspielraum zu -. (T40)

9 Ob 1613/94OGH12.10.1994

Beis wie T38

2 Ob 1026/95OGH23.02.1995

Beis wie T39; Beisatz: Hier: Mitverschulden des Klägers mit einem Viertel ausgemessen, der sich ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Erstbeklagten in den nicht einsehbaren Bereich vor der Schaufel des Radladers begeben und den Gefahrenbereich auch nach Erhöhung der Motordrehzahl nicht verlassen hat - gegenüber dem Verschulden des Erstbeklagten - der trotz Sichtbehinderung ohne weitere Vorkehrungen mit dem Radlader losfuhr. (T41)

2 Ob 24/95OGH23.03.1995

Beis wie T23; Beisatz: Wenn die vom Berufungsgericht vorgenommene Gewichtung keine krasse Fehlbeurteilung ist. (T42)

4 Ob 1557/95OGH25.04.1995

Beis wie T23

1 Ob 1571/95OGH29.08.1995

Beisatz: Beurteilung der Mutwilligkeit des Verhaltens einer Prozesspartei in einem Vorverfahren. (T43)

1 Ob 574/95OGH17.10.1995

Beis wie T39

1 Ob 42/95OGH19.12.1995

Vgl; Beis wie T1; Beis wie T19; Beis wie T23; Beis wie T29

1 Ob 633/95OGH30.01.1996

Vgl; Beis wie T38; Beisatz: Die Frage nach einem allfälligen Mitverschulden ist, wenn eine grobe Fehlbeurteilung jedenfalls zu verneinen ist, nicht revisibel. (T44)<br/>Beisatz: Die Beurteilung der Verkehrssicherheit einer Wendeltreppe hängt nur von im Einzelfall maßgebenden Faktoren ab - keine erhebliche Rechtsfrage. (45)

4 Ob 2010/96hOGH26.03.1996

Auch; Beis wie T42; Beisatz: Die Frage nach der Schwere des Verschuldens bildet aber, weil sie von den Umständen des Einzelfalles abhängt, im allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage. (T46)

8 ObA 2099/96aOGH17.10.1996

nur: Schadenersatzrecht; Außerordentliche Revision nicht angenommen. (T47)<br/>Beis wie T19

2 Ob 2346/96fOGH31.10.1996

nur T47; Beis wie T19

1 Ob 2354/96zOGH26.11.1996

Beis wie T1; Beis wie T39; Beis wie T46

8 Ob 51/97aOGH13.03.1997

nur T47; Beis wie T19; Beis wie T42

2 Ob 2/96OGH26.06.1997

Auch; Beis wie T19

9 Ob 358/97fOGH14.01.1998

Beis wie T1; Beis wie T39

7 Ob 167/98dOGH19.01.1999

Beis wie T19

7 Ob 8/99yOGH27.01.1999

Vgl; Beis wie T46

8 ObA 46/99vOGH25.02.1999

Vgl; Beis wie T39; Beis wie T42; Beis wie T46

6 Ob 294/98yOGH22.04.1999

Beis wie T39; Beis wie T42

7 Ob 289/98wOGH28.05.1999

Beis wie T1; Beis wie T39

9 ObA 150/99wOGH03.11.1999

Beis wie T46

7 Ob 301/99mOGH26.01.2000

Vgl auch; Beis wie T46

9 ObA 9/00iOGH26.04.2000

Vgl auch; Beis wie T46

9 Ob 114/01gOGH09.05.2001

Beis wie T23; Beis wie T42; Beis wie T44

6 Ob 19/02sOGH21.02.2002

Auch; Beis wie T23

7 Ob 74/02mOGH29.04.2002

Auch; Beis wie T1; Beis wie T46; Beisatz: Die Revision ist daher (nur) dann zulässig, wenn der Sachverhalt auch bei weitester Auslegung den von der Judikatur für die Annahme grober Fahrlässigkeit aufgestellten Kriterien nicht entspricht. (T48)<br/>Beisatz: Hier: § 61 VersVG. (T49)

7 Ob 165/02vOGH07.08.2002

Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T48; Beis wie T49; Beisatz: Ob eine Fehlhandlung wegen ihres großen Gewichts oder mehrere, für sich genommen nicht grob fahrlässige Handlungen in ihrer Gesamtheit und Häufung die Annahme grober Fahrlässigkeit rechtfertigen, bildet bei Vertretbarkeit der immer von den Umständen des Einzelfalles abhängigen Beurteilung grundsätzlich keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO. (T50)

7 Ob 14/03iOGH28.04.2003

Vgl auch; Beis wie T49; Beis wie T50

7 Ob 136/03fOGH10.09.2003
7 Ob 121/03zOGH15.10.2003

Auch; Beis wie T50

7 Ob 12/04xOGH13.02.2004

Ähnlich; Beis wie T49; Beis wie T50

9 Ob 3/06sOGH04.05.2006

Beis wie T9; Beis wie T24; Beis wie T46; Beisatz: Bei der Beurteilung der Höhe des Mitverschuldens handelt es sich um eine Ermessenssache im Einzelfall. (T51)

7 Ob 157/06yOGH05.07.2006

Beis wie T23; Beis wie T46

7 Ob 268/06xOGH11.12.2006

Beis wie T46

7 Ob 20/08dOGH07.02.2008

Beisatz: Wann und unter welchen Umständen das Entzünden von Kerzen auf einem Christbaum als grob fahrlässig anzusehen ist, hängt von den konkreten, speziellen Gegebenheiten des Einzelfalls ab und lässt sich daher nicht generell, sondern nur einzelfallbezogen beantworten. (T52)

6 Ob 104/08zOGH05.06.2008

Beisatz: Die Beurteilung des Verschuldensgrads und das Ausmaß eines Mitverschuldens bilden wegen ihrer Einzelfallbezogenheit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO. Ob eine bestimmte Verschuldensteilung durch die Vorinstanzen angemessen ist, ist eine bloße Ermessensentscheidung, bei welcher im Allgemeinen - von einer krassen Verkennung der Rechtslage abgesehen - eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn der genannten Bestimmung nicht zu lösen ist. (T53)<br/>Beisatz: Hier: Paintball-Spiel. Verletzung einer Teilnehmerin, die bereits aus dem Spiel ausgeschieden war und sich außerhalb des Spielfelds aufhielt. (T54)

2 Ob 104/08wOGH26.06.2008

Vgl; Vgl Beis wie T16; Beisatz: Die Frage, inwieweit eine verspätete Reaktion ein Mitverschulden rechtfertigt, ist nach den Umständen des konkreten Einzelfalls zu lösen. (T55)

7 Ob 207/09fOGH28.10.2009

Auch; Beis wie T50

4 Ob 170/09tOGH19.11.2009

Vgl auch; Beis wie T36a<br/>

8 Ob 131/09mOGH19.05.2010

Vgl auch; Beis wie T1

4 Ob 138/10pOGH15.02.2011

Vgl auch; Beis wie T19; Beisatz: Hier: Schiunfall. (T56)

10 Ob 55/11bOGH30.08.2011

Vgl

7 Ob 176/11zOGH28.09.2011

Vgl

3 Ob 138/11gOGH12.10.2011

Vgl; Beisatz: Das Abstellen auf die konkreten Umstände des Einzelfalls bei der Beurteilung der für die Fahrlässigkeitsschuld erforderlichen Voraussehbarkeit des Schadens schließt in der Regel – von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen – das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage aus. (T57)

7 Ob 221/11tOGH25.01.2012

Auch; Beis wie T2; Beis wie T6; Beis wie T9; Beis wie T19; Beis wie T23; Beis wie T33; Beis wie T36a; Beis wie T37; Beis wie T45; Beis wie T53

7 Ob 55/13hOGH17.09.2013

Vgl auch; Auch Beis wie T44; Auch Beis wie T51; Ähnlich Beis wie T53

1 Ob 140/14sOGH18.09.2014

Vgl auch; Beis wie T46

3 Ob 73/15dOGH17.06.2015

Auch; Beis wie T48; Beis wie T50

7 Ob 93/16aOGH25.05.2016

Vgl; Beis wie T46; Beis wie T48; Beis wie T49; Beis wie T50

6 Ob 233/16gOGH22.12.2016

Vgl; Beis ähnlich wie T32; Beisatz: Hier: Zu Nachforschungspflichten bei einer behaupteten Treuhandschaft. (T58)

1 Ob 127/17hOGH12.07.2017

Beis wie T48; Beis wie T50

7 Ob 60/18aOGH20.04.2018

Vgl auch; Beis wie T46; Beis wie T48; Beis wie T50

5 Ob 21/18aOGH15.05.2018

Vgl auch; Beis wie T46

7 Ob 120/18zOGH04.07.2018

Vgl; Beis wie T46; nur T47; Beis wie T48; Beis wie T49; Beis wie T50

7 Ob 170/24mOGH23.10.2024

Beisatz: Ob eine Fehlleistung die Annahme grober Fahrlässigkeit rechtfertigt, bildet bei Vertretbarkeit der von den Umständen des Einzelfalls abhängigen Beurteilung grundsätzlich keine Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO. (T59)

Dokumentnummer

JJR_19830906_OGH0002_0040OB01501_8300000_001

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