Thema
- Pittl, Polzer, Zur Unternehmensveräußerung nach § 12a MRG unter Wahrung der Unternehmensidentität
- Kronthaler, Zur Reichweite des "Quota-litis-Verbots"
Rechtsprechung
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- Familienrecht
- Abholen des Kindes zur Ausübung des Kontaktrechts
- Auflage, bei Kontakten mit dem Kind deutsch zu sprechen
- Abzug von Ausgedingeleistungen von der Unterhaltsbemessungsgrundlage?
- Fortsetzung des Aufteilungsverfahrens nach Insolvenzeröffnung
- Keine Umbestellung des Erwachsenenvertreters allein aufgrund Auswahl-Rangordnung
- Gewaltschutzverfügung wegen Einsperrens für zehn Minuten
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- Sachenrecht
- Dereliktion von Liegenschaften durch Abwesenheitskurator
- Festlegung der Grundstücksgrenzen beim Verkauf
- Erlöschen eines zweiten Zufahrtsrechts wegen Zwecklosigkeit
- Keine Ersitzung des als Personalservitut eingeräumten Rechts als Realservitut
- Eigentumsfreiheitsklage zwischen Miteigentümern gegen Blockade der Zufahrt
- Unterlassungsklage gegen Überschreitung des Notwegerechts
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- Schuldrecht
- Aufklärungspflicht über Vorerkrankungen beim Verkauf eines Sportpferdes
- Regress für Kosten des erfolglosen Abwehrprozesses unter Solidarschuldnern?
- Haftung für zugesagte Eigenschaft trotz Offenkundigkeit des Mangels
- Provisionsanspruch der Makler-GmbH trotz Beteiligung des Verkäufers
- Keine Maklerprovision nach Vertragsauflösung wegen Zweifeln an Geschäftsfähigkeit
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- Verfahrensrecht
- Abgasskandal - internationale Zuständigkeit für Schadenersatzklagen
- Beginn der Rechtsmittelfrist nach Übergabe einer Kopie der Urteilsausfertigung
- Separate Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit in verbundenen Verfahren
- Wiederaufnahme des Zivilprozesses wegen Wiederaufnahme und Einstellung des Strafverfahrens
Literaturübersicht
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- Schuldrecht
- Lindinger, Wiener Liste - Update 2020, ZVR 2020/115, 231.
- Koch, Die Stundung von Zahlungen bei Kreditverträgen nach dem 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, ÖBA 2020, 330. Kellner/Liebel, Das gesetzliche COVID-19-Kreditmoratorium, ÖJZ 2020/80, 629. Haghofer, COVID-19-Pandemie: Gesetzgeber schützt betroffene Kreditnehmer, VbR 2020/52, 84.
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