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Eigentumsfreiheitsklage zwischen Miteigentümern gegen Blockade der Zufahrt

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/428Zak 2020, 254 Heft 13 v. 5.8.2020

ABGB: § 523, § 838a

JN: § 1

Ein Unterlassungsbegehren eines Mit- und Wohnungseigentümers, das sich dagegen richtet, dass ein anderer Mit- und Wohnungseigentümer durch Falschparken seines Fahrzeugs auf öffentlichem Grund die Liegenschaftszufahrt blockiert, ist nicht gem § 838a ABGB im Außerstreitverfahren, sondern als Eigentumsfreiheitsklage am streitigen Rechtsweg geltend zu machen.

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