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Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahren zu Erwachsenenschutzvereinen

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/410Zak 2020, 243 Heft 13 v. 5.8.2020

In einer Beschwerdesache hat der VfGH ein Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahren zum ErwSchVG und zur Erwachsenenschutzvereine-V eingeleitet (E 4209/2019). Er hegt Bedenken, ob die Beschränkung auf einen einzigen Erwachsenenschutzverein für einen sachlichen und räumlichen Tätigkeitsbereich und der damit verbundene Ausschluss neu hinzukommender Vereine sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind.

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