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Keine Ersitzung des als Personalservitut eingeräumten Rechts als Realservitut

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/427Zak 2020, 254 Heft 13 v. 5.8.2020

ABGB: § 914, § 1455, § 1460, § 1462

An einer rechtsgeschäftlich überlassenen Sache ist eine Ersitzung ausgeschlossen. Zumindest gilt dies mangels Redlichkeit dann, wenn dem Nutzer der Umstand der obligatorischen Gebrauchsüberlassung bekannt war oder bekannt sein musste.

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