Nach einer allgemeinen Darstellung der Ausgestaltung und der möglichen Probleme von Gemeinschaftskonten und -depots befassen sich die Autoren mit der Frage, ob und in welchem Ausmaß die Bank (vor-)vertragliche Aufklärungspflichten gegenüber den Kontoinhabern treffen können. Sie unterscheiden dabei drei Fallgruppen. Schon in der ersten Gruppe, welche die Information über die rechtlichen Eigenschaften und die typischen Gefahren von Gemeinschaftskonten betrifft, treffe die Bank nur ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht, wenn ihr die Unerfahrenheit der Kunden leicht erkennbar ist. In den weiteren Fallgruppen - der Information über die Rechtsfolgen des Innenverhältnisses der Kunden und die für den angestrebten Zweck optimale Gestaltung des Innenverhältnisses - seien Aufklärungspflichten noch restriktiver zu beurteilen. Wenn die Bank diesbezüglich eine Beratung übernehme, müsse diese aber richtig und vollständig ausfallen.