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Fortsetzung des Aufteilungsverfahrens nach Insolvenzeröffnung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/421Zak 2020, 252 Heft 13 v. 5.8.2020

EheG: § 85

IO: § 7, § 110 Abs 3

Unabhängig davon, ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers oder jenes des Antragsgegners eröffnet worden ist, unterbricht die Insolvenzeröffnung gem § 7 Abs 1 IO das anhängige Aufteilungsverfahren, sofern die Insolvenzmasse betroffen ist.

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