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Gewaltschutzverfügung wegen Einsperrens für zehn Minuten

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/423Zak 2020, 252 Heft 13 v. 5.8.2020

EO: § 382b, § 382e

Bei Gewalt in der Wohnung kann sowohl eine Gewaltschutzverfügung nach § 382b EO (mit Nachweis des dringenden Wohnbedürfnisses) als auch eine Gewaltschutzverfügung nach § 382e EO (ohne Nachweis des dringenden Wohnbedürfnisses, aber mit Interessenabwägung) beantragt werden.

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