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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 4/2000

Heft 4 v. 15.2.2000

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1988 § 4: Die Schaffung von Werkswohnungen bei Betrieben kleinerer und mittlerer Größe ist nicht üblich, wenn sich nicht aus den besonderen Umständen des Einzelfalles anderes ergibt
  2. EStG 1988 § 4 Abs 3, § 4 Abs 10, § 24, § 37 Abs 2 Z 3: Ist das Entstehen einer Forderung an die Aufgabe/Veräußerung des Betriebes geknüpft, so kann diese Forderung noch nicht Teil eines etwaigen Übergangsgewinnes sein
  3. EStG 1988 § 4 Abs 3, §§ 9, 20: Zur Deckung einer Abfertigungsrücklage angeschaffte Wertpapiere sind Anlagevermögen
  4. EStG 1988 § 4 Abs 4: Die Fremdüblichkeit der Verknüpfung von Bürgschaftsübernahmen mit der Erlangung von Mandaten als Syndikus wird verneint
  5. EStG 1988 (idF BGBl 1988/400) § 10 Abs 3: Eine "gewerbliche" Vermietung von Immobilien iSd § 10 Abs 3 EStG 1988 idF BGBl 1988/400 erfolgt vor allem in den typischen Fällen gewerblicher Beherbung von Fremden in Hotels und Fremdenpensionen
  6. EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 4: Beiträge zu einer Firmenpension sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig
  7. EStG 1988 § 20: Kriterien für die Unterscheidung zwischen Berufsausbildung und -fortbildung
  8. EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 2 lit d: Kein Arbeitszimmer bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  9. EStG 1988 § 24 Abs 6, § 37 Abs 1; BAO § 4 Abs 1: Für den Nachversteuerungstatbestand des § 24 Abs 6 EStG 1988 kommt es nicht darauf an, ob aus der Gebäudeüberlassung selbst Einkünfte oder wirtschaftliche Vorteile erzielt werden
  10. EStG 1988 § 29 Z 3; UStG 1972 (= 1994) § 11 Abs 14: Unter den Begriff der Leis­tung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 fallen nicht nur Handlungen, sondern auch ­Unterlassungen
  11. EStG 1988 § 34 Abs 6: Entgangene Einnahmen können nicht als Aufwendungen iSd § 34 EStG 1988 angesehen werden
  12. LiebhabereiVO § 1 Abs 1, § 2 Abs 1; BAO § 115, § 200: Bei B gem § 200 BAO hat die Beh darauf abzustellen, welcher rechtlichen Beurteilung einer Tätigkeit die größere Wahrscheinlichkeit zukommt; erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten
  13. IPrämG § 8: Durch die Übersendung einer Rechnung und die Bezahlung des Rechnungsbetrages muss nicht automatisch ein Kaufvertrag zustande gekommen sein
  14. KStG § 8 Abs 2; BAO § 92 Abs 3 lit a, § 167: Anforderungen an die Begründung ­eines Bescheides. Vwg Kontrolle der Beweiswürdigung. Abnutzbarkeit des Firmenwertes nach dem EStG 1972.
  15. KStG 1988 § 20 Abs 3 idF vor AbgÄG 1989; StruktVG § 1: Die in § 20 Abs 3 Z 2 geregelte Voraussetzung für eine unterbleibende Liquidationsbesteuerung rechtfertigt im Geltungsbereich vor dem AbgÄG keine die fehlende Normierung der Steuerneutralität
  16. UStG 1994 § 1 Abs 1 Z 1: Reparatur durch Leasinggeber ist aufgrund konkreter Vertragslage kein Schadenersatz, sondern Leistungsaustausch
  17. UStG 1972 § 6 Z 1, § 18; BAO § 276 Abs 1, § 284 Abs 1: Der buchmäßige Nachweis ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Touris­tenexportes.
  18. UStG 1972 § 12 Abs 8; BAO § 303 Abs 4: Bei der Ermessensübung hinsichtlich der amtswegigen Wiederaufnahme ist der Grundsatz von Treu und Glauben zu beachten. Voraussetzungen der Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben.
  19. GebG § 33 TP 20 Abs 1 Z 1 lit b, § 33 TP 11: Außergerichtlicher Vergleich, wenn durch einen Vertrag strittige oder unklare Umstände bereinigt werden
  20. KVG § 6 Abs 1 Z 3: Auch bei einer stillen Beteiligung kommt es darauf an, ob die ­variable Gewinnbeteiligung oder die feste Verzinsung als Hauptsache anzusehen ist
  21. KVG § 6 Abs 1 Z 3; HGB § 178; ABGB § 1175; UmgrStG § 23: Das Wesen einer stillen Gesellschaft besteht darin, dass die vom Gesellschafter geleistete Einlage in das Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes übergeht, ohne dass dadurch Gesellschaftsvermögen entsteht
  22. BAO § 9 Abs 1, § 80: Kein Zusammenhang zwischen Unwirksamkeit bzw Anfechtbarkeit nach den Best der KO und der Haftung gem §§ 9 Abs 1 iVm 80 BAO
  23. BAO § 23 Abs 1; EStG 1988 § 30 Abs 1 Z 1 lit a: Bei der Annahme eines relativen Rechtsgeschäfts bedarf es nachvollziehbarer Feststellungen
  24. BAO § 81 Abs 1 und Abs 2, § 101 Abs 3; ZustellG § 7: Ein Vertrauen auf den äußeren Tatbestand kann nicht dazu führen, dass die von der Beh zu Unrecht verfügte Zustellung an einen nicht zur Führung der Geschäfte befugten Gesellschafter,
  25. BAO § 162: Mit der Nennung von Personen, die als Empfänger bezeichnet werden, ist der Aufforderung nach § 162 BAO dann nicht entsprochen, wenn maßgeb­liche Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger sind
  26. BAO § 263, § 270; VwGG § 42 Abs 2 Z 2: Ein Kollegialorgan, das nicht in der nach dem Gesetz vorgeschriebenen Besetzung entscheidet, ist als unzuständig anzu¬sehen
  27. BAO § 275: Ein Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist hat keine hemmende Wirkung
  28. BAO § 304 Abs 4; EStG 1988 § 2: Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist aus Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen
  29. VwGG § 28 Abs 1 Z 4, § 42 Abs 2 Z 3 lit c: Bezeichnung der Rechte, in denen sich der Bf tatsächlich verletzt erachtet. Verletzung von Verfahrensvorschriften durch Unterlassung der Aufnahme beantragter Beweise
  30. FinStrG § 37 Abs 1 lit a; § 82 Abs 1 und Abs 3: AbgHehlerei liegt nur vor, wenn alle Tatbestandsmerkmale einer in dieser Bestimmung als Finanzvergehen genannten Vortat erfüllt sind
  31. Stmk LAO § 211 (§ 281 BAO); § 62 (§ 85 BAO): Ein überwiegendes Interesse einer Partei steht einem AussetzungsB dann entgegen, wenn die Partei darlegt, dass sie im Wege eines Verfahrens vor dem VfGH "Anlassfall" werden möchte