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Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist aus Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/76 Heft 4 v. 15.2.2000

§ 304 Abs 4 BAO

§ 2 EStG 1988

1. Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist aus Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen.

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