§ 304 Abs 4 BAO
§ 2 EStG 1988
1. Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist aus Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen.
§ 304 Abs 4 BAO
§ 2 EStG 1988
1. Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist aus Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen.