§ 23 Abs 1 BAO
§ 30 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988
Wird im Zuge der Abgabenerhebung von einem relativen Scheingeschäft ausgegangen, erfordert dies die nachvollziehbare Feststellung, welcher Rechtsnatur das verdeckte Rechtsgeschäft sein soll.
§ 23 Abs 1 BAO
§ 30 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988
Wird im Zuge der Abgabenerhebung von einem relativen Scheingeschäft ausgegangen, erfordert dies die nachvollziehbare Feststellung, welcher Rechtsnatur das verdeckte Rechtsgeschäft sein soll.