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Ist das Entstehen einer Forderung an die Aufgabe/Veräußerung des Betriebes geknüpft, so kann diese Forderung noch nicht Teil eines etwaigen Übergangsgewinnes sein

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/50 Heft 4 v. 15.2.2000

§ 4 Abs 3 EStG 1988, § 4 Abs 10 EStG 1988, § 24 EStG 1988, § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988

Ist Voraussetzung für einen Rückzahlungsanspruch die Aufgabe oder Veräußerung des Betriebes, so kann eine diesbezügliche Forderung noch nicht Teil eines etwaigen Übergangsgewinnes sein.

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