§ 4 Abs 3 EStG 1988, § 4 Abs 10 EStG 1988, § 24 EStG 1988, § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988
Ist Voraussetzung für einen Rückzahlungsanspruch die Aufgabe oder Veräußerung des Betriebes, so kann eine diesbezügliche Forderung noch nicht Teil eines etwaigen Übergangsgewinnes sein.