§ 1 Abs 1 LiebhabereiVO, § 2 Abs 1 LiebhabereiVO
§ 115 BAO, § 200 BAO
1. Wahrscheinlichkeit iSd § 200 BAO liegt dann vor, wenn zu Beginn einer Tätigkeit die prognostizierte Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben auf Dauer gesehen einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht erwarten lässt.