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Ein Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist hat keine hemmende Wirkung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/75 Heft 4 v. 15.2.2000

§ 275 BAO

Wird eine fehlende Berufungsbegründung nicht innerhalb der durch den Auftrag zur Mängelbehebung gem § 275 BAO gesetzten Frist beantwortet, gilt die Berufung als zurückgenommen. Ein Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist hat dabei keine hemmende Wirkung.

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