§ 275 BAO
Wird eine fehlende Berufungsbegründung nicht innerhalb der durch den Auftrag zur Mängelbehebung gem § 275 BAO gesetzten Frist beantwortet, gilt die Berufung als zurückgenommen. Ein Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist hat dabei keine hemmende Wirkung.