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Die Schaffung von Werkswohnungen bei Betrieben kleinerer und mittlerer Größe ist nicht üblich, wenn sich nicht aus den besonderen Umständen des Einzelfalles anderes ergibt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/49 Heft 4 v. 15.2.2000

§ 4 EStG 1988

1. Alle Wirtschaftsgüter, die objektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen. Dabei sind die Zweckbestimmungen des Wirtschaftsgutes, die Besonderheit des Betriebes und des Berufszweiges des AbgPfl sowie die Verkehrsauffassung maßgebend.

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