vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bei einem anhängigen Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH ist die Beurteilung einer Berufung als „wenig erfolgversprechend“ iSd § 160a Abs 2 lit a WAO (= § 212a Abs 2 lit a BAO) durch die Beh unzu­lässig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/104 Heft 5 v. 1.3.2000

§ 160a Abs 2 lit a WAO(= BAO: § 212a Abs 2 lit a)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte