OGH 4Ob72/59; 4Ob5/63; 4Ob41/65; 4Ob55/67; 4Ob3/68; 4Ob2/70; 4Ob15/72; 4Ob31/73; 4Ob102/73; 4Ob22/74; 6Ob67/74; 4Ob33/74; 4Ob33/76; 4Ob51/76; 4Ob124/76; 4Ob128/76; 4Ob81/77; 4Ob115/77; 4Ob1/78; 4Ob94/78; 4Ob50/79; 4Ob146/80; 4Ob15/81; 4Ob67/81; 4Ob120/81; 4Ob180/82; 4Ob136/82; 4Ob83/83; 4Ob130/84; 4Ob24/85 (RS0029833)

OGH4Ob72/59; 4Ob5/63; 4Ob41/65; 4Ob55/67; 4Ob3/68; 4Ob2/70; 4Ob15/72; 4Ob31/73; 4Ob102/73; 4Ob22/74; 6Ob67/74; 4Ob33/74; 4Ob33/76; 4Ob51/76; 4Ob124/76; 4Ob128/76; 4Ob81/77; 4Ob115/77; 4Ob1/78; 4Ob94/78; 4Ob50/79; 4Ob146/80; 4Ob15/81; 4Ob67/81; 4Ob120/81; 4Ob180/82; 4Ob136/82; 4Ob83/83; 4Ob130/84; 4Ob24/8519.9.2024

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit kommt es vor allem darauf an, ob für den Dienstgeber vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens die gerechtfertigte Befürchtung bestand, dass seine Belange durch den Angestellten gefährdet seien, wobei nicht das subjektive Empfinden des Dienstgebers entscheidet, sondern an das Gesamtverhalten des Angestellten ein objektiver Maßstab anzulegen ist, der nach den Begleitumständen des einzelnen Falles und nach der gewöhnlichen Verkehrsauffassung angewendet zu werden pflegt (vgl 4 Ob 186/55 = Arb 6360).

Angestellte — gesetzlicher Entlassungsgrund — wichtiger Grund — vorzeitige Auflösung — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Scherz — Geringfügigkeit — Weitergabe — Daten — Vertrauensverwirkung — Tagesgelder — Tagesdiäten

 

Normen

AngG §27 Z1

4 Ob 72/59OGH30.06.1959

Veröff: Arb 7078

4 Ob 5/63OGH12.02.1963

Veröff: Arb 7687

4 Ob 41/65OGH06.04.1965

Veröff: SozM IA/d,649

4 Ob 55/67OGH19.09.1967

Beisatz: Nichtbefolgung ärztlicher Anordnungen während des Krankenstandes. (T1) <br/>Veröff: Arb 8449 = JBl 1968,159 = SozM IA/d,781

4 Ob 3/68OGH30.01.1968

Veröff: SozM IA/d,807

4 Ob 2/70OGH10.02.1970

Veröff: JBl 1970,438 = Arb 8733

4 Ob 15/72OGH11.04.1972

Veröff: SozM IA/d,1016

4 Ob 31/73OGH08.05.1973

Beisatz: Alkoholisierte Apothekenangestellte. (T2) <br/>Veröff: Arb 9112

4 Ob 102/73OGH18.12.1973

Veröff: Arb 9189 = ZAS 1974,223 (Heinrich) = SozM IA/d,1119

4 Ob 22/74OGH07.05.1974

Beisatz: Parteiergreifen im Streit zwischen Dienstgeber und dessen enthobenen Geschäftsführer. (T3) <br/>Veröff: IndS 1975 H3,948

6 Ob 67/74OGH09.05.1974

Veröff: Arb 9208

4 Ob 33/74OGH28.05.1974

Beisatz: Abwerbung von Geschäftspartnern des Dienstgebers. (T4)<br/>Veröff: Arb 9234

4 Ob 33/76OGH11.05.1976

Beisatz: Beratung einer Konkurrenzfirma. (T5)

4 Ob 51/76OGH15.06.1976

Beisatz: Aprilscherz durch übertriebene Schadensmeldung durch leitenden Versicherungsangestellten. (T6) <br/>Veröff: VersR 1981,743

4 Ob 124/76OGH09.11.1976

Veröff: IndS 1978 H1,1077

4 Ob 128/76OGH01.02.1977
4 Ob 81/77OGH07.06.1977

Veröff: IndS 1978 H1,1082

4 Ob 115/77OGH13.09.1977
4 Ob 1/78OGH07.02.1978

Veröff: IndS 1978 H4,1110

4 Ob 94/78OGH24.10.1978
4 Ob 50/79OGH04.03.1980

Beisatz: Geschäftsführer des österreichischen Bauzentrums. (T7) <br/>Veröff: JBl 1981,161

4 Ob 146/80OGH25.11.1980
4 Ob 15/81OGH19.05.1981

Beisatz: Eine tatsächliche Schädigung ist nicht wesentlich. (T8)

4 Ob 67/81OGH07.07.1981

Auch; nur: Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit kommt es vor allem darauf an, ob für den Dienstgeber vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens die gerechtfertigte Befürchtung bestand, dass seine Belange durch den Angestellten gefährdet seien. (T9) <br/>Veröff: Arb 10001

4 Ob 120/81OGH09.11.1982

nur T9; Beisatz: Bauleiter der Informationspflicht gröblich verletzt. (T10)

4 Ob 180/82OGH25.01.1983

Veröff: Arb 10212

4 Ob 136/82OGH29.11.1983

nur T9

4 Ob 83/83OGH25.09.1984

nur T9; Veröff: ZAS 1986,49 (Grillberger)

4 Ob 130/84OGH15.01.1985

nur T9

4 Ob 24/85OGH19.03.1985

Beisatz: Hier: Keine Vertrauensunwürdigkeit bei privaten Einkäufen bei Wiederverkäufern ohne ausdrückliches Verbot. (T11)

4 Ob 118/85OGH01.10.1985

nur T9

4 Ob 115/84OGH28.10.1985

Beis wie T8

14 ObA 25/87OGH10.03.1987

Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Verhältnismäßig geringfügiges Zuwiderhandeln, wie es immer wieder vorkommen mag, wird bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit nicht ins Gewicht fallen. (T12)<br/>Veröff: Arb 10614; hiezu Andexlinger RdW 1987,334

9 ObA 20/87OGH01.07.1987

Vgl auch; nur T9; Beisatz: Weil der Arbeitgeber befürchten muss, dass der Angestellte seine Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen werde. (T13)

9 ObA 137/87OGH21.10.1987

nur T9

9 ObA 204/87OGH10.02.1988

Vgl auch; Beis wie T13

9 ObA 273/89OGH21.11.1989

Beisatz: Hier: Prokurist der zum Teil widerrechtlich beschaffte, vertrauliche Unterlagen, zum Teil Unterlagen, die schutzwürdige persönliche Daten anderer Mitarbeiter betrafen, in Privatarchiven sammelte und aufbewahrte. (T14)

9 ObA 339/89OGH20.12.1989

Auch; Veröff: SZ 62/215 = Arb 10833

9 ObA 77/90OGH25.04.1990

nur T9; Beisatz: § 48 ASGG (T15)

9 ObA 220/90OGH10.10.1990

Vgl auch; nur T9; Beisatz: Hier: Anders als der Schmuggel der Zigaretten ist der Handel während der Dienstzeit in den Räumen des Arbeitgebers viel mehr geeignet, dessen Interessen zu beeinträchtigen. (T16) <br/>Beis wie T15

9 ObA 64/91OGH29.05.1991

Vgl auch; Beisatz: Hier: EDV - Buchhalter gab Ausstoßlisten einer Brauerei an den pensionierten Prokuristen weiter - bloße Unbesonnenheit. (T17)

9 ObA 115/92OGH17.06.1992

Auch; nur T9; Beisatz: Ob durch das Verhalten des Arbeitnehmers tatsächlich ein Schaden verursacht wurde, ist nicht Tatbestandsmerkmal des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 letzter Halbsatz AngG. (T18)<br/>Beis wie T15

8 ObA 210/94OGH17.03.1994

nur T9; Beisatz: Hier: Arbeitnehmer, der während der Kündigungsfrist in einem Zeitpunkt, in dem er einen Posten in einem Konkurrenzunternehmen in Aussicht hatte, einen Schaltplan für private Zwecke kopierte. (T19) <br/>Beis wie T15

8 ObA 337/94OGH20.04.1995

Beis wie T8; Beis wie T18; Beisatz: Hier: Unrichtige Verrechnung von Tagesgeldern. (T20)

8 ObA 228/95OGH22.06.1995

Auch; nur T9; Beis wie T15

9 ObA 106/95OGH13.09.1995

Auch; Beis wie T15

8 ObA 297/95OGH25.01.1996

Vgl auch; Beisatz: Hier: Verletzung der Geheimhaltungpflicht. (T21) <br/>Beis wie T15<br/>Veröff: SZ 69/14

9 ObA 2234/96mOGH16.10.1996

Auch; Beis wie T15

9 ObA 2251/96mOGH30.10.1996

Auch; nur T9; Beis wie T15; Beisatz: Leiterin einer Tennishalle, die weisungswidrig keine Aufzeichnungen über Trainerstunden und Platzmieten führte und auch bei der Aufklärung nicht mitwirkte. (T22)

8 ObA 29/97sOGH23.05.1997

Beis wie T18

9 ObA 141/97vOGH27.08.1997

Auch

8 ObA 295/97hOGH29.01.1998

Vgl auch; Beisatz: Bei der Beurteilung, ob der Arbeitnehmer den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gesetzt hat, ist nicht auf das subjektive Empfinden des Arbeitgebers abzustellen, sondern stets eine objektive Wertung des Verhaltens des Arbeitnehmers vorzunehmen. (T23)<br/>Beisatz: Hier: Private Gründe zwischen Ehegatten - Verneint. (T24)

9 ObA 307/97fOGH25.02.1998

Beisatz: Keine Vertrauenswürdigkeit bei Ersuchen an einen Großhändler, einem Bekannten günstige Preiskonditionen zu verschaffen. (T25)

9 ObA 384/97dOGH01.04.1998

Vgl auch; Beis wie T13; Beisatz: Bei der Prüfung der Vertrauenswürdigkeit ist auch auf das bisherige Verhalten des Angestellten Bedacht zu nehmen. Ein Angestellter, der sich immer wohl verhalten hat, wird einen größeren Vertrauensvorschuss erwarten dürfen als ein Angestellter, der das Vertrauen seines Arbeitgebers bereits auf die Probe gestellt hat. (T26)

9 ObA 84/98pOGH29.04.1998

Beis wie T18; Beisatz: Hier: Außendienstmitarbeiter, der trotz entgegengesetzter Weisung des Arbeitgebers auf einer Dienstreise einem Dolmetscher Geld ausbezahlte, ohne dies jedoch zu verheimlichen - verneint. (T27)

9 ObA 296/98iOGH11.11.1998
9 ObA 245/98iOGH23.12.1998

Beis wie T8

8 ObA 159/98kOGH26.11.1998
9 ObA 60/99kOGH05.05.1999

Beisatz: Hier: Geschäftsführer der Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns ist entgegen den Konzernrichtlinien gleichzeitig Geschäftsführer eines mit dem Konzern in engen Handelsbeziehungen stehenden Unternehmens. (T28)

9 ObA 129/99gOGH09.07.1999
8 ObA 363/97hOGH08.07.1999

Auch; nur T9; Beisatz: Auch bewusst unrichtige Bezeichnung des Partners bei Verrechnung eines den Interessen des Arbeitgebers dienlichen Geschäftsessens bewirkt nicht Vertrauensunwürdigkeit, wenn dadurch den Interessen des Arbeitgebers abträgliche Konflikte mit der Repräsentation des Subventionsgebers vermieden werden sollten. (T29)

9 ObA 210/99OGH01.09.1999

Vgl auch; Beis wie T25; Beisatz: 2. Rechtsgang zu 9 ObA 307/97f. (T30)

9 ObA 216/00fOGH04.10.2000

Auch; nur T9

9 ObA 217/00bOGH24.01.2001
9 ObA 264/00iOGH20.12.2000

Vgl auch; Beis wie T18

9 ObA 130/01kOGH23.05.2001
8 ObA 142/01tOGH30.08.2001

nur T9; Beisatz: Wiederholter, weisungswidriger, gegenüber Arbeitgeber verheimlichter Bezug von Waren im Namen des Arbeitgebers, der die Interessen des Arbeitgebers (bei allfälliger Betriebsprüfung) gefährdet, begründet Vertrauensunwürdigkeit. (T31)

8 ObA 218/01vOGH25.10.2001

Auch; Beisatz: Privatnutzung des Firmencomputers in erheblichem Umfang in der Arbeitszeit und Löschung dieser Daten entgegen 2-maliger Weisung um Aufklärung und Beweissicherung zu verhindern begründet Vertrauensunwürdigkeit. (T32)

8 ObA 108/01tOGH15.11.2001

Beisatz: Hier: Alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer unterlässt Information des Arbeitgebers über beabsichtigten Verkauf des von diesem geleasten Betriebsgrundstückes, begründet Vertrauensunwürdigkeit. (T33)

9 ObA 246/01vOGH27.03.2002

Vgl auch; Beis wie T26

9 ObA 151/02zOGH04.09.2002
9 ObA 158/02dOGH13.11.2002

Beis wie T21; Beisatz: Gerade die Verletzung der Geheimhaltungspflicht - selbst wenn davon nicht unmittelbare Geschäftsgeheimnisse betroffen sind - muss bei objektiver und vernünftiger kaufmännischer Erwägung beim Dienstgeber die gerechtfertigte Befürchtung auslösen, dass auch künftighin Informationen nicht mit der gebotenen Vertraulichkeit behandelt würden (so schon 8 ObA 297/95). (T34)<br/>Beisatz: Hier: Bloße Unbesonnenheit und Gedankenlosigkeit. (T35)

8 ObA 87/03gOGH18.09.2003

Beis wie T34; Beisatz: Hier: Herunterladen von allen Mitarbeitern zugänglichen Daten vom Netzwerk des Arbeitgebers und betriebsübliche Mitnahme der Ausdrucke nach Hause begründet keine Vertrauensunwürdigkeit. (T36)

8 ObA 57/03wOGH16.10.2003

Auch; Beis wie T13; Beis wie T26

8 ObA 90/03yOGH23.01.2004

Auch

9 ObA 91/03bOGH11.02.2004

Beisatz: Die Frage, ob eine unbefugte Datenübertragung eines Arbeitnehmers den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit erfüllt, kann nicht generell beantwortet werden, vielmehr ist auch hier auf die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, die Bedeutung des Eingriffs, dessen Umfang und die Begleitumstände, unter denen die Tat erfolgt, abzustellen. (T37)

8 ObA 60/04pOGH24.06.2004

Auch; Beisatz: Dies gilt naturgemäß auch im Zusammenhang mit der Einhaltung von Ordnungsvorschriften. (T38)

8 ObA 67/04tOGH16.07.2004

Auch; Beisatz: Jene Angestellten, die sich während eines langjährigen Dienstverhältnisses immer wohl verhalten haben, können einen größeren Vertrauensvorschuss erwarten als Arbeitnehmer, die sich bereits einer Verfehlung schuldig gemacht haben. (T39)

9 ObA 134/05dOGH30.09.2005
8 ObA 84/06wOGH23.11.2006

Beisatz: Hier: Kopie und Mitnahme von ca. 500 bis 600 teilweise der Geheimhaltung unterliegenden - gemeindeinternen Dokumenten (Subventionsansuchen, Vergabeentscheidungen und Protokolle von Gemeindevorstandssitzungen) durch einen Gemeindeamtsleiter (Vertrauensunwürdigkeit bejaht). (T40)

9 ObA 134/08hOGH08.10.2008

Vgl auch; Beisatz: Hier verstieß der Dienstnehmer gegen drei ausdrückliche Dienstanweisungen, deren Zweck es unter anderem ist, einen Diebstahlsverdacht erst gar nicht aufkommen zu lassen, nämlich während der Dienstzeit das Verkaufslokal nicht zu verlassen, zum Eigenverbrauch bestimmte Waren nicht während der Dienstzeit an sich zu nehmen und derartige Waren sofort bei einer anderen Kassenkraft zu bezahlen - Vertrauensunwürdigkeit bejaht. (T41)

9 ObA 14/10iOGH24.03.2010

nur T9

9 ObA 3/11yOGH21.01.2011
9 ObA 78/12dOGH24.09.2012
8 ObA 1/13zOGH05.04.2013

Auch

9 ObA 37/13aOGH24.07.2013

Beisatz: Hier: Verstoß gegen (über § 7 AngG hinaus vereinbarte) Konkurrenzklausel. (T42)

9 ObA 115/13xOGH26.11.2013

Auch

8 ObA 31/14pOGH26.05.2014

Auch; Beis wie T18

9 ObA 43/15mOGH24.06.2015
8 ObA 70/14yOGH25.06.2015

Auch; Beis wie T18

9 ObA 62/15fOGH29.07.2015
9 ObA 103/15kOGH24.09.2015
9 ObA 122/15dOGH28.10.2015
9 ObA 82/16yOGH26.07.2016

Auch; Beis wie T18

9 ObA 138/16hOGH19.12.2016

Beis wie T26

9 ObA 105/16fOGH29.09.2016

Auch; Beis wie T18

8 ObA 65/16sOGH30.05.2017
8 ObA 18/18gOGH29.05.2018
8 ObA 94/20mOGH23.10.2020

Vgl; Beis wie T26

9 ObA 109/20zOGH17.12.2020

Beisatz: Hier: Herabwürdigende und herabsetzende Äußerungen. (T43)

9 ObA 116/20dOGH17.12.2020

Vgl

9 ObA 55/21kOGH28.07.2021
8 ObA 77/22iOGH25.01.2023

Vgl; Beis nur wie T23

9 ObA 58/23dOGH27.09.2023

Beisatz wie T18

9 ObA 43/24zOGH19.09.2024

Dokumentnummer

JJR_19590630_OGH0002_0040OB00072_5900000_001

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