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Prüfungsordnung BMHS

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.12.2023

zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 7 Z 2

Mit Wirksamkeit vom 1.9.2016 wurden der Titel und der Kurztitel geändert (vgl. BGBl. II Nr. 30/2017). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel angepasst.

§ 0

Prüfungsordnung BMHS

Kurztitel

Prüfungsordnung BMHS

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 177/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 362/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.12.2023

Index

70/06 Schulunterricht

Beachte

zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 7 Z 2

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Prüfungsordnung BMHS)

StF: BGBl. II Nr. 177/2012

Änderung

BGBl. II Nr. 265/2012

BGBl. II Nr. 160/2015

BGBl. II Nr. 30/2017

BGBl. II Nr. 231/2018

BGBl. II Nr. 107/2019

BGBl. II Nr. 465/2020

BGBl. II Nr. 527/2021

BGBl. II Nr. 175/2022

BGBl. II Nr. 2/2023

BGBl. II Nr. 150/2023

BGBl. II Nr. 160/2023

BGBl. II Nr. 207/2023

BGBl. II Nr. 362/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Formen und Umfang der abschließenden Prüfung

§ 3.

Prüfungsgebiete

2. Abschnitt
Vorprüfung

§ 4.

Prüfungstermine der Vorprüfung

§ 5.

Prüfungsgebiete der Vorprüfung

§ 6.

Durchführung der Vorprüfung

3. Abschnitt
Hauptprüfung

1. Unterabschnitt
Abschließende Arbeit

§ 7.

Prüfungsgebiet der abschließenden Arbeit (Diplomarbeit, Abschlussarbeit)

§ 8.

Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der abschließenden Arbeit

§ 9.

Durchführung der abschließenden Arbeit

§ 10.

Prüfungstermine der abschließenden Arbeit

2. Unterabschnitt
Klausurprüfung

§ 11.

Prüfungstermine der Klausurprüfung

§ 12.

Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

§ 13.

Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete

§ 14.

Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete

§ 15.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“ und „Slowenisch“ (als Unterrichtssprache) an höheren Schulen

§ 16.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ an höheren Schulen

§ 17.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ an höheren Schulen

§ 18.

Durchführung der Klausurprüfung

§ 19.

Mündliche Kompensationsprüfung

3. Unterabschnitt
Mündliche Prüfung

§ 19a.

Prüfungstermine der mündlichen Prüfung

§ 20.

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

§ 21.

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen

§ 22.

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen

§ 23.

Durchführung der mündlichen Prüfung

4. Abschnitt
Besondere Bestimmungen

 

1. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren technischen Lehranstalt
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

 

§ 24.

Diplomarbeit

 

§ 25.

Klausurprüfung

 

§ 26.

Mündliche Prüfung

 

2. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen
(ausgenommen die Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen, die Fachschule für Mode, die Hotelfachschule und die Tourismusfachschule)

 

§ 27.

Abschlussarbeit

 

§ 28.

Klausurprüfung

 

§ 29.

Mündliche Prüfung

 

 

 

3. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an den Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen
(ausgenommen die Meisterschulen für Damenkleidermacher/innen und Herrenkleidermacher/innen)

 

§ 30.

Abschlussarbeit

 

§ 31.

Klausurprüfung

 

§ 32.

Mündliche Prüfung

 

3a. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an den Meisterschulen für Damenkleidermacher/innen und Herrenkleidermacher/innen

 

§ 32a.

Abschlussarbeit

 

§ 32b.

Klausurprüfung

 

§ 32c.

Mündliche Prüfung

 

4. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Mode
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

 

§ 33.

Diplomarbeit

 

§ 34.

Klausurprüfung

 

§ 35.

Mündliche Prüfung

 

4a. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung

 

§ 35a.

Diplomarbeit

 

§ 35b.

Klausurprüfung

 

§ 35c.

Mündliche Prüfung

 

4b. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei

 

§ 35d.

Diplomarbeit

 

§ 35e.

Klausurprüfung

 

§ 35f.

Mündliche Prüfung

 

5. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Fachschule für Mode

 

§ 36.

Abschlussarbeit

 

§ 37.

Klausurprüfung

 

§ 38.

Mündliche Prüfung

 

6. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung

 

§ 39.

Diplomarbeit

 

§ 40.

Klausurprüfung

 

§ 41.

Mündliche Prüfung

 

7. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Tourismus
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

 

§ 42.

Vorprüfung

 

§ 43.

Diplomarbeit

 

§ 44.

Klausurprüfung

 

§ 45.

Mündliche Prüfung

 

8. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Tourismusfachschule

 

§ 46.

Abschlussarbeit

 

§ 47.

Klausurprüfung

 

§ 48.

Mündliche Prüfung

 

9. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Hotelfachschule

 

§ 49.

Abschlussarbeit

 

§ 50.

Klausurprüfung

 

§ 51.

Mündliche Prüfung

 

9a. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation

 

§ 51a.

Diplomarbeit

 

§ 51b.

Klausurprüfung

 

§ 51c.

Mündliche Prüfung

 

10. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
(einschließlich des Aufbaulehrganges und des Aufbaulehrganges für Hörbeeinträchtigte; ausgenommen die Fachrichtungen „Kommunikations- und Mediendesign“, „Sozialmanagement“, „Kultur- und Kongressmanagement“, „Umwelt und Wirtschaft“ sowie „Wasser- und Kommunalwirtschaft“)

 

§ 52.

Vorprüfung

 

§ 53.

Diplomarbeit

 

§ 54.

Klausurprüfung

 

§ 55.

Mündliche Prüfung

 

10a. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“

 

§ 55a.

Diplomarbeit

 

§ 55b.

Klausurprüfung

 

§ 55c.

Mündliche Prüfung

 

10b. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“

 

§ 55d.

Diplomarbeit

 

§ 55e.

Klausurprüfung

 

§ 55f.

Mündliche Prüfung

 

11. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“

 

§ 56.

Diplomarbeit

 

§ 57.

Klausurprüfung

 

§ 58.

Mündliche Prüfung

 

12. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“

 

§ 59.

Diplomarbeit

 

§ 60.

Klausurprüfung

 

§ 61.

Mündliche Prüfung

 

12a. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe –
Fachrichtung „Wasser- und Kommunalwirtschaft“

 

§ 61a.

Diplomarbeit

 

§ 61b.

Klausurprüfung

 

§ 61c.

Mündliche Prüfung

 

13. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe
(einschließlich der dreijährigen Fachschule für Hörbeeinträchtigte)

 

§ 62.

Abschlussarbeit

 

§ 63.

Klausurprüfung

 

§ 64.

Mündliche Prüfung

 

14. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Fachschule für Sozialberufe

 

§ 65.

Abschlussarbeit

 

§ 66.

Klausurprüfung

 

§ 67.

Mündliche Prüfung

 

14a. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

 

§ 67a.

Vorprüfung

 

§ 67b.

Diplomarbeit

 

§ 67c.

Klausurprüfung

 

§ 67d.

Mündliche Prüfung

 

14b. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung

 

§ 67e.

Abschlussarbeit

 

§ 67e.

Klausurprüfung

 

§ 67e.

Mündliche Prüfung

 

15. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie

(einschließlich des Aufbaulehrganges; ausgenommen die Handelsakademie Digital Business, die Handelsakademie – European and International Business, die Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik, die Handelsakademie – Industrial Business und die Handelsakademie – Wirtschaft und Recht)

 

§ 68.

Diplomarbeit

 

§ 69.

Klausurprüfung

 

§ 70.

Mündliche Prüfung

 

15a. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie Digital Business

 

§ 70a.

Diplomarbeit

 

§ 70b.

Klausurprüfung

 

§ 70c.

Mündliche Prüfung

 

15b. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie – European and International Business

 

§ 70d.

Diplomarbeit

 

§ 70e.

Klausurprüfung

 

§ 70f.

Mündliche Prüfung

 

15c. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik

 

§ 70g.

Diplomarbeit

 

§ 70h.

Klausurprüfung

 

§ 70i.

Mündliche Prüfung

 

15d. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie – Industrial Business

 

§ 70j.

Diplomarbeit

 

§ 70k.

Klausurprüfung

 

§ 70l.

Mündliche Prüfung

 

15e. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie – Wirtschaft und Recht

 

§ 70m.

Diplomarbeit

 

§ 70n.

Klausurprüfung

 

§ 70o.

Mündliche Prüfung

 

16. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Handelsschule

 

§ 71.

Abschlussarbeit

 

§ 72.

Klausurprüfung

 

§ 73.

Mündliche Prüfung

 

17. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

 

§ 74.

Diplomarbeit

 

§ 75.

Klausurprüfung

 

§ 76.

Mündliche Prüfung

 

18. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung für Elementarpädagogik (Zusatzausbildung Hortpädagogik) an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

 

§ 77.

Diplomarbeit

 

§ 78.

Klausurprüfung

 

§ 79.

Mündliche Prüfung

 

19. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

 

§ 80.

Diplomarbeit

 

§ 81.

Klausurprüfung

 

§ 82.

Mündliche Prüfung

 

20. Unterabschnitt
Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

 

§ 83.

Diplomarbeit

 

§ 84.

Klausurprüfung

 

§ 85.

Mündliche Prüfung

 

20a. Unterabschnitt
Diplomprüfung für Früherziehung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

 

§ 85a.

Diplomarbeit

 

§ 85b.

Klausurprüfung

 

§ 85c.

Mündliche Prüfung

 

20b. Unterabschnitt
Diplomprüfung für den Aufbaulehrgang an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

 

§ 85d.

Diplomarbeit

 

§ 85e.

Klausurprüfung

 

§ 85f.

Mündliche Prüfung

 

20c. Unterabschnitt
Diplomprüfung für den Lehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

 

§ 85g.

Diplomarbeit

 

§ 85h.

Klausurprüfung

 

§ 85i.

Mündliche Prüfung

 

21. Unterabschnitt
Diplomprüfung für Inklusive Sozialpädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

 

§ 86.

Diplomarbeit

 

§ 87.

Klausurprüfung

 

§ 88.

Mündliche Prüfung

 

21a. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe

 

§ 88a.

Abschlussarbeit

 

§ 88b.

Klausurprüfung

 

§ 88c.

Mündliche Prüfung

 

22. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

 

§ 89.

Diplomarbeit

 

§ 90.

Klausurprüfung

 

§ 91.

Mündliche Prüfung“

 

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 92.

Übergangsbestimmung

§ 93.

Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 15 (Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie in den Hauptterminen 2016, 2017 und 2018)

(Anm.: Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 15 (Reife- und Diplomprüfung an den fünfjährigen Langformen der Handelsakademie in den Hauptterminen 2016, 2017 und 2018))

(Anm.:§ 93a.

Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 15 (Reife- und Diplomprüfung an den Aufbaulehrgängen der Handelsakademie im Haupttermin 2016)

§ 94.

Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 16 (Abschlussprüfung an der Handelsschule im Haupttermin 2016)

§ 95.

Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 93)

Anlage 2 (zu § 94)

   

Anmerkung

Mit Wirksamkeit vom 1.9.2016 wurden der Titel und der Kurztitel geändert (vgl. BGBl. II Nr. 30/2017). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel angepasst.

Schlagworte

e-rk3, Inh

Reifeprüfung, Kulturmanagement

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2023

Gesetzesnummer

20007846

Dokumentnummer

NOR40257440

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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