9a. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation
Diplomarbeit
§ 51a.
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten zwei oder drei der folgenden Pflichtgegenstände:
- 1. „Betriebswirtschaft“,
- 2. „Werkstofflehre und -analyse“,
- 3. „Präsentation“,
- 4. „Produktdesign“,
- 5. „Medienwerkstatt“ und
- 6. „Produktmanagement und Projektatelier
Schlagworte
Reifeprüfung, Werkstoffanalyse
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2018
Gesetzesnummer
20007846
Dokumentnummer
NOR40207389
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