OGH 7Ob570/85; 5Ob570/85; 7Ob668/84; 8Ob75/86; 7Ob1511/87; 1Ob700/87; 7Ob607/88; 5Ob640/88; 4Ob105/88; 2Ob152/88; 10Ob1518/88; 3Ob80/91; 8Ob1657/91 (RS0042741)

OGH7Ob570/85; 5Ob570/85; 7Ob668/84; 8Ob75/86; 7Ob1511/87; 1Ob700/87; 7Ob607/88; 5Ob640/88; 4Ob105/88; 2Ob152/88; 10Ob1518/88; 3Ob80/91; 8Ob1657/914.6.2024

Rechtssatz

Eine für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision erforderliche Zusammenrechnung verschiedener Forderungen ist nach der nunmehrigen Fassung des § 55 JN bereits dann vorzunehmen, wenn zwischen diesen Forderungen ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht. Hiebei ist vom Vorbringen des Klägers auszugehen.

Normen

JN §55
ZPO §502 Abs2 Bb
ZPO §502 De1
ZPO §519 Abs1 Z2

7 Ob 570/85OGH30.05.1985
5 Ob 570/85OGH10.09.1985

Auch

7 Ob 668/84OGH07.11.1985

Auch

8 Ob 75/86OGH04.12.1986
7 Ob 1511/87OGH16.04.1987

Auch; nur: Eine für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision erforderliche Zusammenrechnung verschiedener Forderungen ist nach der nunmehrigen Fassung des § 55 JN bereits dann vorzunehmen, wenn zwischen diesen Forderungen ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht. (T1)<br/>Beisatz: Ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang ist dann anzunehmen, wenn jeder der mehreren Ansprüche für sich und unabhängig von den anderen nicht bestehen kann oder wenn die Forderungen aus einer gemeinsamen Tatsache oder aus einem gemeinsamen Rechtsgrund entstanden sind. (T2)

1 Ob 700/87OGH10.02.1988

nur T1; Beis wie T2

7 Ob 607/88OGH22.09.1988

Beis wie T2

5 Ob 640/88OGH13.12.1988

Auch; Beis wie T2

4 Ob 105/88OGH13.12.1988

Vgl auch; Beisatz: Hier: Einheitlicher Wettbewerbsverstoß. (T3)

2 Ob 152/88OGH07.02.1989
10 Ob 1518/88OGH20.06.1989

nur T1; Beis wie T2

3 Ob 80/91OGH18.12.1991

Auch

8 Ob 1657/91OGH12.12.1991

nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Für den rechtlichen Zusammenhang gilt dabei als Kriterium, dass die Ansprüche aus einer Gesetzesstelle abgeleitet werden und miteinander in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. (T4)

1 Ob 15/92OGH24.06.1992

Auch; Veröff: SZ 65/94 = JBl 1993,399

1 Ob 513/94OGH29.03.1994

Auch; Beis wie T2

4 Ob 521/95OGH25.04.1995

Vgl

2 Ob 574/95OGH12.10.1995

Auch; nur T1; Beis wie T2

2 Ob 553/94OGH08.02.1996

Auch

4 Ob 560/95OGH10.10.1995

Auch

1 Ob 2056/96aOGH26.07.1996

Auch; Beis wie T4

1 Ob 2295/96yOGH26.11.1996

Auch

1 Ob 202/97fOGH27.08.1997

Auch

1 Ob 125/98hOGH27.10.1998

Auch

1 Ob 89/99sOGH27.04.1999

Auch; Beisatz: Hier: Schadenersatzansprüche aus verschiedenen Schadensereignissen. (T5)

5 Ob 145/99fOGH26.05.1999

Vgl auch

2 Ob 137/99gOGH20.05.1999

Auch; Beis wie T2

9 Ob 148/00fOGH12.07.2000

nur T1

7 Ob 261/00hOGH14.12.2000

Auch

3 Ob 91/01fOGH20.06.2001

Auch; Beisatz: Gilt auch bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Rekurses nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO. (T6)

7 Ob 84/02gOGH22.05.2002

Auch; Beisatz: Bei der Prüfung der Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen, ist von den Klagsangaben auszugehen. (T7)

9 Ob 50/03yOGH07.05.2003

Beis wie T7

9 ObA 5/03fOGH07.05.2003

Vgl; Beis ähnlich wie T7

6 Ob 55/04pOGH25.03.2004

Auch

7 Ob 57/04iOGH26.05.2004
1 Ob 66/05wOGH12.04.2005

Auch; Beisatz: Wurde ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang der den einzelnen Rechnungsbeträgen jeweils zu Grunde liegenden Warenlieferungen nicht behauptet, ist von mehreren Entscheidungsgegenständen auszugehen, die im Hinblick auf die Revisionszulässigkeit einer unterschiedlichen Beurteilung unterliegen. Hinsichtlich jener Teilansprüche, die in den Bereich zwischen 4.000 und 20.000 EUR fallen, ist klarzustellen, ob ein Antrag an das Berufungsgericht gemäß § 508 ZPO gestellt wird, seinen Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision abzuändern. (T8)

7 Ob 222/04dOGH20.04.2005

Auch; Beis wie T7

3 Ob 159/05mOGH24.11.2005

Auch; nur T1; Beis wie T6

3 Ob 189/05yOGH15.02.2006

Vgl auch; Beis ähnlich wie T7

6 Ob 302/05pOGH16.02.2006

Beisatz: Wegen des rechtlichen Zusammenhangs des Zahlungsbegehrens und des Manifestationsbegehrens (Rechnungslegungsbegehrens) hat eine Zusammenrechnung zu erfolgen. (T9)

4 Ob 53/06gOGH28.09.2006

Auch; Beisatz: Der Unterhaltsanspruch ist somit als einheitlicher Anspruch anzusehen. Der gemeinsame Rechtsgrund liegt hier in der Unterhaltspflicht des Vaters, die gemeinsamen Tatsachen in den Behauptungen zu dessen Leistungsfähigkeit und zum (wenngleich schwankenden) Bedarf des Kindes. Dass die Tatsachengrundlagen nicht in allen zu beurteilenden Perioden identisch sind, ist für Unterhaltsansprüche geradezu typisch und kann nach der Wertung des § 58 Abs 1 JN zu keiner nach Perioden getrennten Betrachtungsweise führen. (T10)

3 Ob 283/07zOGH30.01.2008

Auch; Beis ähnlich wie T7; Beis wie T8 nur: Wurde ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang der den einzelnen Rechnungsbeträgen jeweils zu Grunde liegenden Warenlieferungen nicht behauptet, ist von mehreren Entscheidungsgegenständen auszugehen, die im Hinblick auf die Revisionszulässigkeit einer unterschiedlichen Beurteilung unterliegen. (T11)

3 Ob 261/07iOGH27.02.2008

Auch; Beis ähnlich wie T7; Beisatz: Es kommt auf das Vorbringen in der Klage und nicht auf nachträgliche Behauptungen der klagenden Partei oder die Feststellungen im Ersturteil an. (T12)

9 Ob 8/08dOGH10.04.2008

Auch; Beis wie T7

3 Ob 276/07wOGH10.04.2008

Auch; Beis ähnlich wie T12

3 Ob 52/08fOGH10.04.2008

Auch; Veröff: SZ 2008/50

6 Ob 130/08yOGH07.07.2008

Vgl; Beis wie T5; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Im vorliegenden Fall wurde ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang der einzelnen Schadenersatzforderungen nicht behauptet. Der Kläger wirft der Beklagten verschiedene Verletzungen ihrer Pflichten als Masseverwalterin vor. Aus jedem einzelnen behaupteten Pflichtverstoß wird eine genau bezifferte Forderung abgeleitet. Jeder Anspruch kann für sich alleine unabhängig von den anderen bestehen. Daher sind die Klagsforderungen nicht zusammenzurechnen. (T13)

8 Ob 118/08yOGH14.10.2008

Auch; Beis wie T7; Beisatz: Keine Zusammenrechnung wenn Klage auf zwei datum- und betragsmäßig verschiedene Zeichnungsvereinbarungen samt dazu geleisteten Zahlungen gestützt wurde. (T14)

6 Ob 182/08wOGH01.10.2008

Beis wie T7; Beisatz: Ein rechtlicher Zusammenhang im Sinne des § 55 Abs 1 JN zwischen dem Schenkungspflichtteil und dem Anspruch auf Beteiligung am - nach Auffassung der klagenden Partei im Nachlassinventar zu niedrig dargestellten - Nachlass liegt nicht vor. (T15)

1 Ob 148/09kOGH08.09.2009

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Keine Zusammenrechnung von Amtshaftungsansprüchen aus drei - nach Ansicht des Klägers - schuldhaft rechtswidrigen Entscheidungen, die in unterschiedlichen Verwaltungsstrafverfahren, deren einzige Gemeinsamkeit die Beteiligung desselben Lenkers und desselben Fahrzeugs war, ergangen sind. (T16)

1 Ob 252/09dOGH29.01.2010

Beis wie T7; Beis wie T11; Beis wie T12

4 Ob 79/10mOGH08.06.2010

Auch; Beisatz: Hier: Drei Wettbewerbsverstöße der Beklagten. (T17)

17 Ob 22/10zOGH18.01.2011

Auch

7 Ob 18/11iOGH30.03.2011

Auch

4 Ob 67/11yOGH10.05.2011

Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Beis ähnlich wie T7; Beisatz: Mehrere Ansprüche, die nicht nach § 55 Abs 1 JN zusammenzurechnen sind, hat das Berufungsgericht gesondert zu bewerten. (T18)<br/>Beisatz: Ein rechtlicher und sachlicher Zusammenhang iSd § 55 Abs 1 JN besteht zwischen einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und einem diesbezüglichen Veröffentlichungsbegehren, nicht aber zwischen auf verschiedene Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen gestützten Wettbewerbsverstößen. (T19)

4 Ob 110/11xOGH09.08.2011

Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Beis ähnlich wie T7; Beis ähnlich wie T18; Beis ähnlich wie T19

2 Ob 13/12vOGH08.03.2012
1 Ob 47/12mOGH23.03.2012

Auch; nur T1; Beis wie T18

3 Ob 45/12gOGH18.04.2012

Beisatz: Hier: Getränkekonsumation und „Mädchendienstleistungen“ an fünf verschiedenen Tagen. (T20)<br/>Veröff: SZ 2012/45

4 Ob 132/12hOGH02.08.2012

Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Beis ähnlich wie T7; Beis ähnlich wie T18; Beis ähnlich wie T19

4 Ob 147/12iOGH18.09.2012

Auch; Beis ähnlich wie T2

7 Ob 137/12sOGH19.12.2012

Auch; Auch Beis wie T6

7 Ob 216/12hOGH23.01.2013

Auch; Auch Beis wie T7

1 Ob 23/13hOGH07.03.2013

Auch; Beis wie T11

7 Ob 37/13mOGH27.03.2013

nur T7

1 Ob 162/13zOGH19.09.2013

Auch; Beis wie T5; Beisatz: Der bloße Umstand, dass alle Forderungen des Beklagten im Rahmen der ihm übertragenen Sachwalterschaft gestellt wurden, reicht nicht aus; sind doch zehn unterschiedliche Anträge auf Bestimmung von Belohnungen und Entschädigungen an das Pflegschaftsgericht zu beurteilen, die sich auf jeweils in unterschiedlichen Zeiträumen erbrachte Leistungen als Sachwalter beziehen. (T21)

1 Ob 110/14dOGH24.07.2014

Auch

7 Ob 125/14dOGH10.09.2014

Auch; Beisatz: Dass alle einzelnen Forderungen des Klägers mit einem zwischen den Streitteilen bestehenden Vertrag „in Zusammenhang stehen“ ist irrelevant, wenn sich der Kläger nicht auf diesen Vertrag gestützt hat. (T22)

8 Ob 128/14bOGH19.12.2014

Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Verschiedene, wenn auch gleichartige Verträge zu gesonderten Bauvorhaben. Keine Zusammenrechnung. (T23)<br/>

1 Ob 205/14zOGH27.11.2014

Auch

10 Ob 82/14bOGH24.02.2015

Auch; Beis wie T2; Beis wie T7; Beis ähnlich wie T8

4 Ob 59/15bOGH24.03.2015

Beisatz: Hier: Verschiedene Sorgfaltsverstöße eines Rechtsvertreters in zwei verschiedenen Verfahren. (T24)

5 Ob 161/15kOGH25.08.2015
1 Ob 182/15vOGH17.09.2015

Auch

5 Ob 141/15vOGH25.01.2016
9 Ob 56/15yOGH27.01.2016
4 Ob 52/16zOGH30.03.2016

Auch

1 Ob 84/16hOGH24.05.2016

Auch; Beis wie T18

7 Ob 145/16yOGH31.08.2016

Beis wie T11

1 Ob 134/16mOGH30.08.2016

Auch; Beisatz: Hier: Ersatzanspruch nach dem AHG für Kosten der Bekämpfung mehrerer Bescheide. (T25)

4 Ob 171/16zOGH25.10.2016

Beisatz: Hier: Mehrere Wettbewerbsverstöße (Vermarktung neun verschiedener Produkte mit jeweils unterschiedlichen vom Kläger beanstandeten Angaben). (T26)

5 Ob 243/16wOGH23.01.2017

Auch

1 Ob 236/16mOGH31.01.2017
5 Ob 13/17yOGH04.04.2017

Auch; Beisatz: Hier: „Verschiedene Änderungsbegehren nach § 16 Abs 2 WEG“. (T27)

5 Ob 30/17yOGH04.04.2017

Auch

1 Ob 106/17wOGH28.06.2017
7 Ob 155/17wOGH27.09.2017

Vgl; Beis wie T11

4 Ob 167/17pOGH24.10.2017

Auch; Beis wie T7; Beis wie T11

6 Ob 226/16bOGH25.10.2017

Auch; Beis ähnlich wie T19

7 Ob 187/17aOGH21.03.2018
4 Ob 44/18aOGH22.03.2018

Auch; Beis wie T7; Beis wie T11

7 Ob 106/18sOGH20.06.2018

Auch

8 Ob 146/18fOGH26.02.2019

Auch; Beis wie T18

1 Ob 14/19vOGH05.03.2019

Beis wie T7

8 Ob 168/18sOGH29.04.2019

Auch

8 Ob 162/18hOGH25.01.2019

Auch; Beis wie T18

1 Ob 144/20pOGH23.09.2020
8 Ob 70/20gOGH28.01.2021
5 Ob 164/21kOGH23.09.2021

Vgl; Beisatz: § 55 Abs 1 JN ist auch im Außerstreitverfahren anwendbar. (T28); Beis wie T18

5 Ob 201/21aOGH22.11.2021

Beis wie T18

7 Ob 69/22fOGH29.06.2022

Beisatz: Hier: Kein Zusammenrechnen zedierter Einzelforderungen der Hauptfrachtführerin gegenüber der beklagten Unterfrachtführerin aus sich auf unterschiedlichen Transporten ereigneten Schadensfällen. (T29)

2 Ob 64/23kOGH16.05.2023

vgl; Beisatz wie T7

6 Ob 145/23aOGH23.10.2023

vgl; Beisatz wie T18

7 Ob 173/23aOGH11.12.2023

vgl

7 Ob 195/23mOGH24.01.2024

vgl

10 Ob 16/24mOGH04.06.2024

vgl

Dokumentnummer

JJR_19850530_OGH0002_0070OB00570_8500000_001

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