Erkenntnisse des VwGH
- Absehbarer Zeitraum zur Erzielung eines Gesamtüberschusses bei Vermietung einer Wohnung für "Übergangszeitraum"
- Keine Abzugsfähigkeit der Verluste eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus der Übernahme von Bürgschaften
- Zahlung an Sohn bzw Zahlung an Personengesellschaft nach Konkursabweisung als Betriebsausgaben
- IFB-Wartetastenverlust bei Beteiligung einer AG an einer Personengesellschaft
- Keine Gaststättenpauschalierung für Jausen- und Grillstation / Anschaffungskosten für abgerissenes Gebäude als Werbungskosten
- Instandsetzungsaufwand bei Generalsanierung einzelner Mietwohnungen
- Beschäftigung von durch polnische Gesellschaft gestellte Arbeitnehmer - Berechnung der Abzugsteuer
- Kein neuerlicher Antrag auf Nachlass von Gerichtsgebühren bei gleichbleibenden Verhältnissen
- Maßnahmenvollzug in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - kein Nachlass der Gerichtsgebühren
- Gebührenbefreiung nach dem Wohnbauförderungsgesetz
- Liegenschaftsaufteilung aufschiebend bedingt durch Scheidung - kein ermäßigter GrESt-Satz
- Geschäftsführerhaftung für Umsatzsteuer / Unterbrechung der Verjährung im Konkurs
- Unzuständigkeit des UFS-Referenten zur Entscheidung über Befangenheitsantrag/Übernahme des Art 6 EMRK für Berufungsverfahren in Abgabensachen
- Keine bloß ergänzende bescheidmäßige Festsetzung der Kommunalsteuer
- Getränkeabgaben - Abtretung Beschwerde durch VfGH/Bezeichnung subjektives Recht/keine Verjährung
- Erledigung der "Säumniszuschlag"-Berufung vor der "Haftungsbescheid"-Berufung
- Keine Unbilligkeit der Einhebung der Kriegsopferabgabe/Ausnahmen beim Recht auf mündliche Verhandlung
- Fahrlässige Nichtabgabe von Kriegsopferabgabeerklärungen
- Nichtwirksame Vorschreibung von Eingangsabgaben an Italiener in deutscher Sprache
- Ausfuhr von Parfümerieerzeugnissen nach Israel - Präferenznachweis
- Wertpapierhändler als Beitragstäter zur Marktmanipulation / Beamter der Behörde erster Instanz als Sachverständiger
- Auslegung des Begriffes "Verheizen" im MinStG
- Werbeabgabe - von Werbekunden erbrachte Geldleistungen als Bemessungsgrundlage
- Aufschließungsabgabe - Bindungswirkung von aufhebenden Vorstellungsbescheiden