EStG 1988: § 4 Abs 4, § 16 Abs 1
Ist ein StPfl Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland, können Verluste aus der Übernahme von Bürgschaften für die GmbH nicht steuerlich berücksichtigt werden, weil diese durch das Gesellschaftsverhältnis und nicht durch die Tätigkeit als Geschäftsführer veranlasst sind.