EStG 1988: § 28 Abs 2
Gemäß § 28 Abs 2 EStG 1988 sind (auf zehn Jahre verteilt abzusetzende) Instandsetzungsaufwendungen jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern.