- EStG 1988 § 4 Abs 1: Werden bislang betrieblich genutzte Teile eines gemischt genutzten Gebäudes nunmehr privat genutzt, liegt eine Entnahme vor. Werden bislang privat genutzte Teile eines gemischt genutzten Gebäudes nunmehr betrieblich genutzt, liegt eine Einlage vor
- EStG 1988 § 16 Abs 1: Reisekosten als Obmann der ARGE der Diplomingenieure im Bundesvermessungsdienst keine Werbungskosten
- EStG 1988 §§ 16 Abs 1, 20 Abs 1: Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Zeichenlehrers für den Besuch von Ausstellungen
- EStG 1988 § 22 Z 2 Teilstrich 2: Bezüge eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- EStG 1988 § 34: Im allgemeinen ist davon auszugehen, dass Prozesskosten deshalb nicht zwangsläufig erwachsen, welche jede Prozessführung ein Kostenrisiko mit sich bringt. Eine allgemeine Regel lässt sich aber dann nicht aufstellen,
- EStG 1988 § 34 Abs 7 und 8: Außergewöhnliche Belastung: Schulgeld für im Ausland studierende Kinder, die keine Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat der Eltern erhalten haben
- EStG 1988 § 68 Abs 1 und 2: Nachweis einer Vielzahl von Überstunden in mehreren Jahren im Regelfall nur durch zeitnahe Aufzeichnungen möglich
- KStG 1988 § 24 Abs 4, RL 69/335/EWG: Mindest-KSt-Regelung gemeinschaftsrechtskonform
- UStG 1994 § 3 Abs 1: Verkauf unter Eigentumsvorbehalt als umsatzsteuerrechtliche Lieferung
- UStG 1972 § 4 Abs 1: Verwechslung des Leistungspartners des USt-Pflichtigen
- UStG 1972 § 6 Z 3, § 9 Abs 1: Selbstständige Inspektions- und Gutachtertätigkeiten wie Prüfen, Zählen und Wiegen im Rahmen des grenzüberschreitenden Verkehrs
- ErbStG § 1 Abs 1, § 19 Abs 1: Bewertung eines Kommanditanteiles für Zwecke der ErbSt
- KommStG §§ 1-3: Unternehmerbegriff des KommStG erstreckt sich nicht nur auf Gewerbebetriebe
- GGG § 14; JN §§ 56, 59: Bewertung eines Vergleiches, in dem sich die Parteien zum Abschluss eines Pachtvertrages verpflichten
- KVG § 2 Z 2 lit b und c, § 7 Z 2: Darlehensgewährung unter befristeter "Zinsfreistellung" ist Überlassung der Valuta unter Wert; Höhe der Zinsersparnis bestimmt sich nicht ausschließlich nach inländischem Markt
- NEUFÖG § 1 Z 4: Gerichtsgebührenbefreiung nur bei Gründungseinlage von Grundstücken, nicht aber bei Erwerb ohne Gewährung von Gesellschaftsanteilen oder Anteilen am Vermögen an den Veräußerer
- NEUFÖG § 2 Z 1, § 4: Gründung einer Versicherungsmakler-GmbH durch bisher ohne Gewerbeberechtigung tätige nunmehrige Betriebsinhaberin; formgebundener Antrag als materielle Voraussetzung für die Begünstigung
- WFG 1984 § 53 Abs 4: Eine Wohnstätte ist dann als errichtet anzusehen, wenn die baulichen Arbeiten daran beendet sind
- AktG § 175; EStG 1988 § 6 Z 1: Ordentliche Kapitalherabsetzung ist keine Teilliquidation
- BAO § 21: Fremdüblichkeit von Verträgen zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern
- BAO §§ 21 f: Fremdvergleich bei Darlehen der Ehefrau eines GesBR-Gesellschafters an Ehemann in dessen Funktion als Gesellschafter
- BAO § §§ 115, 167 Abs 2; UStG 1972: § 22 Abs 1-5: Besteuerung der Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Ermittlung der Voraussetzungen
- BAO § 162: Fehlende Empfängerbenennung vermag für sich allein keine Wertung der Beträge als verdeckte Gewinnausschüttung zu rechtfertigen
- BAO § 200; EStG 1972 § 2 Abs 3: Endgültiger B nach unzulässiger Erlassung eines vorläufigen B; Berücksichtigung einer "Sondertilgung" von Fremdkapital bei Beurteilung des Vorliegens von Liebhaberei
- BAO § 232: Es liegt in der Natur einer sicherstellenden Sofortmaßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, gesetzt werden kann,
- BAO § 248: Entscheidung über Berufung gegen HaftungsB vor Entscheidung über Berufung gegen AbgB bei Vorliegen beider Berufungen
- BAO §§ 248, 254: Heranziehung zur Haftung vor Rechtskraft des der Haftung zugrunde liegenden SachB
- BAO § 263 Abs 2, § 270 Abs 3: Zulässigkeit der Mitwirkung von Stellvertretern nur bei Verhinderung aller Mitglieder eines Berufungssenates
- BAO § 303 Abs 4: Im Spruch anders lautender neuer B als Voraussetzung für Wiederaufnahme
- FinStrG § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a: Zum Verhältnis der Jahres-USt-Verkürzung zur Vorauszahlungsverkürzung
- 6. MWSt-RL Art 22, UStG 1994 § 21 Abs 1a: Die USt-Sondervorauszahlung verstößt nicht gegen die 6. MWSt-RL