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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 3/2002

Heft 3 v. 1.2.2002

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1988 § 4 Abs 1: Werden bislang betrieblich genutzte Teile eines gemischt genutzten Gebäudes nunmehr privat genutzt, liegt eine Entnahme vor. Werden bislang privat genutzte Teile eines gemischt genutzten Gebäudes nunmehr betrieblich genutzt, liegt eine Einlage vor
  2. EStG 1988 § 16 Abs 1: Reisekosten als Obmann der ARGE der Diplomingenieure im Bundesvermessungsdienst keine Werbungskosten
  3. EStG 1988 §§ 16 Abs 1, 20 Abs 1: Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Zeichenlehrers für den Besuch von Ausstellungen
  4. EStG 1988 § 22 Z 2 Teilstrich 2: Bezüge eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  5. EStG 1988 § 34: Im allgemeinen ist davon auszugehen, dass Prozesskosten deshalb nicht zwangsläufig erwachsen, welche jede Prozessführung ein Kostenrisiko mit sich bringt. Eine allgemeine Regel lässt sich aber dann nicht aufstellen,
  6. EStG 1988 § 34 Abs 7 und 8: Außergewöhnliche Belastung: Schulgeld für im Ausland studierende Kinder, die keine Aufenthaltsbewilligung im Wohnsitzstaat der Eltern erhalten haben
  7. EStG 1988 § 68 Abs 1 und 2: Nachweis einer Vielzahl von Überstunden in mehreren Jahren im Regelfall nur durch zeitnahe Aufzeichnungen möglich
  8. KStG 1988 § 24 Abs 4, RL 69/335/EWG: Mindest-KSt-Regelung gemeinschaftsrechtskonform
  9. UStG 1994 § 3 Abs 1: Verkauf unter Eigentumsvorbehalt als umsatzsteuerrechtliche Lieferung
  10. UStG 1972 § 4 Abs 1: Verwechslung des Leistungspartners des USt-Pflichtigen
  11. UStG 1972 § 6 Z 3, § 9 Abs 1: Selbstständige Inspektions- und Gutachtertätigkeiten wie Prüfen, Zählen und Wiegen im Rahmen des grenzüberschreitenden Verkehrs
  12. ErbStG § 1 Abs 1, § 19 Abs 1: Bewertung eines Kommanditanteiles für Zwecke der ErbSt
  13. KommStG §§ 1-3: Unternehmerbegriff des KommStG erstreckt sich nicht nur auf Gewerbebetriebe
  14. GGG § 14; JN §§ 56, 59: Bewertung eines Vergleiches, in dem sich die Parteien zum Abschluss eines Pachtvertrages verpflichten
  15. KVG § 2 Z 2 lit b und c, § 7 Z 2: Darlehensgewährung unter befristeter "Zinsfreistellung" ist Überlassung der Valuta unter Wert; Höhe der Zinsersparnis bestimmt sich nicht ausschließlich nach inländischem Markt
  16. NEUFÖG § 1 Z 4: Gerichtsgebührenbefreiung nur bei Gründungseinlage von Grundstücken, nicht aber bei Erwerb ohne Gewährung von Gesellschaftsanteilen oder Anteilen am Vermögen an den Veräußerer
  17. NEUFÖG § 2 Z 1, § 4: Gründung einer Versicherungsmakler-GmbH durch bisher ohne Gewerbeberechtigung tätige nunmehrige Betriebsinhaberin; formgebundener Antrag als materielle Voraussetzung für die Begünstigung
  18. WFG 1984 § 53 Abs 4: Eine Wohnstätte ist dann als errichtet anzusehen, wenn die baulichen Arbeiten daran beendet sind
  19. AktG § 175; EStG 1988 § 6 Z 1: Ordentliche Kapitalherabsetzung ist keine Teilliquidation
  20. BAO § 21: Fremdüblichkeit von Verträgen zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern
  21. BAO §§ 21 f: Fremdvergleich bei Darlehen der Ehefrau eines GesBR-Gesellschafters an Ehemann in dessen Funktion als Gesellschafter
  22. BAO § §§ 115, 167 Abs 2; UStG 1972: § 22 Abs 1-5: Besteuerung der Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Ermittlung der Voraussetzungen
  23. BAO § 162: Fehlende Empfängerbenennung vermag für sich allein keine Wertung der Beträge als verdeckte Gewinnausschüttung zu rechtfertigen
  24. BAO § 200; EStG 1972 § 2 Abs 3: Endgültiger B nach unzulässiger Erlassung eines vorläufigen B; Berücksichtigung einer "Sondertilgung" von Fremdkapital bei Beurteilung des Vorliegens von Liebhaberei
  25. BAO § 232: Es liegt in der Natur einer sicherstellenden Sofortmaßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, gesetzt werden kann,
  26. BAO § 248: Entscheidung über Berufung gegen HaftungsB vor Entscheidung über Berufung gegen AbgB bei Vorliegen beider Berufungen
  27. BAO §§ 248, 254: Heranziehung zur Haftung vor Rechtskraft des der Haftung zugrunde liegenden SachB
  28. BAO § 263 Abs 2, § 270 Abs 3: Zulässigkeit der Mitwirkung von Stellvertretern nur bei Verhinderung aller Mitglieder eines Berufungssenates
  29. BAO § 303 Abs 4: Im Spruch anders lautender neuer B als Voraussetzung für Wiederaufnahme
  30. FinStrG § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a: Zum Verhältnis der Jahres-USt-Verkürzung zur Vorauszahlungsverkürzung
  31. 6. MWSt-RL Art 22, UStG 1994 § 21 Abs 1a: Die USt-Sondervorauszahlung verstößt nicht gegen die 6. MWSt-RL