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Nachweis einer Vielzahl von Überstunden in mehreren Jahren im Regelfall nur durch zeitnahe Aufzeichnungen möglich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/23 Heft 3 v. 1.2.2002

§ 68 Abs 1 und Abs 2 EStG 1988

Bei einer Vielzahl von Überstunden in mehreren Jahren kann deren Nachweis in aller Regel nur durch zeitnah erstellte Aufzeichnungen erbracht werden. Nachträgliche Rekonstruktionen der zeitlichen Lagerung der Überstunden können diese Aufzeichnungen im Allgemeinen nicht ersetzen.

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