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Werden bislang betrieblich genutzte Teile eines gemischt genutzten Gebäudes nunmehr privat genutzt, liegt eine Entnahme vor. Werden bislang privat genutzte Teile eines gemischt genutzten Gebäudes nunmehr betrieblich genutzt, liegt eine Einlage vor

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/16 Heft 3 v. 1.2.2002

§ 4 Abs 1 und Abs 4 EStG 1988

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