Rechtsprechung
-
-
- Ordentliche Gerichte
-
- »Zivilsachen
- Erlöschen des Unterhaltsanspruchs eines Kindes außerhalb des Pflichtschulalters bei Schulabbruch?
- Keine Eigentumsübertragung an einer Liegenschaft, die der Religionsausübung dient, allein durch Kirchenrechtsakt
- Streitiger Rechtsweg für Ansprüche, die nicht nur auf das Miteigentumsverhältnis, sondern auch noch auf weitere Rechtsgrundlagen gestützt werden
- Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines frei zugänglichen Schiübungsgeländes für Kinder
- Billigkeitshaftung nach § 1310 ABGB nur gegenüber den in § 1309 ABGB genannten Personen subsidiär
- § 1330 ABGB: kein Anspruch auf Urteilsveröffentlichung; Wahrheitsbeweis über Fragen des Privat- oder Familienlebens
- Wirksamkeit der Zession gegenüber dem Schuldner: Beurteilung nach dem Forderungsstatut; Beweislast für fehlenden Titel
- Kein Wechsel der Haltereigenschaft bei kurzfristiger Überlassung des Kraftfahrzeugs zur Reparatur
- Amtshaftung wegen unterlassener Umweltverträglichkeitsprüfung bei Ausbau des Flughafens Wien-Schwechat?
- Anlegerentschädigung durch Entschädigungseinrichtung nach Priorität der Geltendmachung
- Anlegerentschädigung nach dem WAG: auch für Schuldverschreibungen / Haftung für ein ehemaliges Mitglied
- Vorrang der Rechtskrafterstreckung nach § 28 KHVG vor der Bindungswirkung des Strafurteils bei Aufrechnungseinrede gegen Verurteilten
- Grundsatz der festen Geschäftsverteilung bei "überbesetztem" Rechtsmittelsenat
- Bestellung eines Kurators wegen Verständigungsschwierigkeiten mit einer Partei, die über keine (ausreichenden) Kenntnisse der Gerichtssprache verfügt
- Jugendwohlfahrtsträger nach § 107a AußStrG nicht antragslegitimiert
- Keine einstweilige Verfügung zur Sicherung des Feststellungsbegehrens bei bereits aktuellen Leistungsansprüchen
-
- » Arbeits- und Sozialgerichtssachen
- Hoheitlicher Charakter des Berufungsverfahrens für Universitätsprofessor/inn/en
-
- »Strafsachen
- Medigovic, Konkurrenzverhältnis zwischen Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit
- Rechtmäßiges Vorgehen bei Fortführungsanträgen